Zufahrt über öffentliche Parkplätze
Verfasst: 18.07.2019, 16:55
Liebe Forumsgemeinde,
mal angenommen es gäbe ein Neubaugebiet in BaWü, bei dem erst die Straßen in Form einer verkehrsberuhigte Zone gebaut wurden. Da in derartigen Zonen das Parken grundsätzlich nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt ist, würde man jedes Grundstück vorsorglich mit einer Zufahrt versehen, die durch eine andere Pflasterung klar von den Parkflächen an der Straßenfront des Grundstücks unterschieden werden kann.
Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, seine Garage und die Stellplätze auf eigenem Grund so anzuordnen, das eine Zufahrt nur über die ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze möglich ist. Als netten Nebeneffekt hätte man dann die eigentlich öffentlichen Parkplätze zusätzlich exklusiv für sich reserviert, weil man ja sonst zugeparkt werden würde.
Wenn dann noch eine allgemein knappe Verfügbarkeit an öffentlichen Parkplätzen vorliegen sollte, wäre das eine Steilvorlage für heftige Streitereien.
Wie ist denn da die formelle Rechtslage?
(Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten wären rein zufällig und sind natürlich nicht beabsichtigt)
Viele Grüße
HarryD
mal angenommen es gäbe ein Neubaugebiet in BaWü, bei dem erst die Straßen in Form einer verkehrsberuhigte Zone gebaut wurden. Da in derartigen Zonen das Parken grundsätzlich nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt ist, würde man jedes Grundstück vorsorglich mit einer Zufahrt versehen, die durch eine andere Pflasterung klar von den Parkflächen an der Straßenfront des Grundstücks unterschieden werden kann.
Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, seine Garage und die Stellplätze auf eigenem Grund so anzuordnen, das eine Zufahrt nur über die ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze möglich ist. Als netten Nebeneffekt hätte man dann die eigentlich öffentlichen Parkplätze zusätzlich exklusiv für sich reserviert, weil man ja sonst zugeparkt werden würde.
Wenn dann noch eine allgemein knappe Verfügbarkeit an öffentlichen Parkplätzen vorliegen sollte, wäre das eine Steilvorlage für heftige Streitereien.
Wie ist denn da die formelle Rechtslage?
(Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten wären rein zufällig und sind natürlich nicht beabsichtigt)
Viele Grüße
HarryD