Nachbar erlaubt B nicht seine Terrasse zu verschönern

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Lory.Ondine
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Nachbar erlaubt B nicht seine Terrasse zu verschönern

Beitrag von Lory.Ondine » 19.10.2007, 23:15

Hallo an alle Leser.
Kann einer weiterhelfen ? Es geht um eine Doppelhaushälfte.
Nachbar A hat als Trennung zwischen zwei Terrassen
vor 3 Jahren eine Wand gezogen. Die Wand jedoch steht nicht
genau auf der Grenze, sondern 12 cm in Richtung des Nachbarn A. Nach dem Bau der Wand vor 3 Jahren hat Nachbar B dann die Wand auf seiner Seite nach seinen Vorstellungen gestrichen und sein Terrassenpflaster bis an die Wand herangezogen. Nun hat Nachbar B die Terrasse saniert. Das heißt, die Wand wieder mit einer neuen Farbe gestrichen, und seine Pflastersteine durch einen Holzdielenfußboden ersetzt. Natürlich ist er wieder bis ran an die Wand. Jetzt fordert Nachbar A Nachbar B auf, auf seiner Wand wieder den alten Farbton herzustellen, und in den besagten 12cm seines Grundstückes den Holzfußboden wieder aufzunehmen und durch die hochgenommenen Pflastersteine wieder zu ersetzten. Darf er das nach diesem Zeitraum noch fordern ? Immerhin hat doch Nachbar B seine alte Farbe mit seiner neuen Farbe überstrichen und seine Pflastersteine durch seinen Holzfußboden ersetzt. Was wie erwähnt 3 Jahre lang nicht störte.

Gruß an Alle mit Hoffnung auf baldige Rückinfo.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.10.2007, 09:15

Also was der Nachbar mit seiner Wand macht und was er mit den 12 cm vor seiner Wand (auf seinem Grundstück) macht geht nur A was an. Dort kann er entscheiden wie er möchte.

B kann gerne vor diese Wand seine eigene setzen.

Natürlich ist auch zu prüfen ob A eine solche Wand überhaupt an die Grenze hat setzen dürfen. Evtl. braucht er dazu eine Genemigung.
Dann könnte man sicher aushandeln was wie gemacht wird.

Klaus

Beim Verkauf des Hauses sind solche Einengungen eher preismindern.

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