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Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?

Verfasst: 26.01.2020, 11:13
von Stephan_NRW
A hat ein 140 Jahre altes Doppelhaus. A Nachbarn B, wollen nun ihre Hälfte des Vorderhauses umbauen, aufstocken. A will aber seine Hälfte nicht umbauen, da der Platz bei A absolut ausreicht.
Muss A dem Umbau zustimmen?
Muss A einen Bauantrag stellen
Was ist wenn es durch den Umbau am Dach zu Undichtigkeit kommt? Muss A dann die Folgekosten tragen?

Wo findet A dazu rechtliche verbindliche Grundlagen?

Das wäre echt klasse hierzu etwas zu erfahren.

Danke im Voraus.
A

Re: Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?

Verfasst: 26.01.2020, 11:45
von Klaus
Erst mal unsere Regeln lesen !!

Dann musst du erklären was ein Doppelhaus sein soll. Zwei Häuser aneinander auf zwei Grundstücken. Ein gemeinsames Bauwert als WEG oder was auch immer. Generell muss niemand "zustimmen". Die Frage ist eher ob man was zu sagen hat.

Bei zwei eigenständigen Häusern kann es kaum zu "Undichtigkeiten" kommen. Und wenn doch haftet der Verursacher.

Man kann sich die "Zustimmung" aber auch abkaufen lassen, falls man was verhindern kann. Ich würde mal den Bauantrag anwarten. Denn bis dahin ist das nur "Geschätz". So einfach kann man alte Häuser nicht "aufstocken".

Re: Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?

Verfasst: 20.02.2020, 14:39
von bugschuko
Wenn B umbauen oder aufstocken will muss A dem nicht zustimmen, wenn er nicht will

B muss sich eine Baugenehmigung holen, dabei wird geklärt, ob und wie das überhaupt möglich ist

A kann zum Bauamt gehen und sich erkundigen, ob und was möglich ist und was nicht

Gruß Ralf