Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
Stephan_NRW
Beiträge: 1
Registriert: 26.01.2020, 11:10

Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?

Beitrag von Stephan_NRW » 26.01.2020, 11:13

A hat ein 140 Jahre altes Doppelhaus. A Nachbarn B, wollen nun ihre Hälfte des Vorderhauses umbauen, aufstocken. A will aber seine Hälfte nicht umbauen, da der Platz bei A absolut ausreicht.
Muss A dem Umbau zustimmen?
Muss A einen Bauantrag stellen
Was ist wenn es durch den Umbau am Dach zu Undichtigkeit kommt? Muss A dann die Folgekosten tragen?

Wo findet A dazu rechtliche verbindliche Grundlagen?

Das wäre echt klasse hierzu etwas zu erfahren.

Danke im Voraus.
A



Artikel lesen
Haftstrafe nach blutigem Nachbarschaftsstreit

Der Rentner, ein deutscher Staatsangehöriger hat am 22.3 den Mopedfahrer ausgelauert. Er holte ihn vom Moped und verletzte ihn mit einem Messer schwer. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke und klagt wegen versuchten Mordes an.

Mord ist in Deutschla.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?

Beitrag von Klaus » 26.01.2020, 11:45

Erst mal unsere Regeln lesen !!

Dann musst du erklären was ein Doppelhaus sein soll. Zwei Häuser aneinander auf zwei Grundstücken. Ein gemeinsames Bauwert als WEG oder was auch immer. Generell muss niemand "zustimmen". Die Frage ist eher ob man was zu sagen hat.

Bei zwei eigenständigen Häusern kann es kaum zu "Undichtigkeiten" kommen. Und wenn doch haftet der Verursacher.

Man kann sich die "Zustimmung" aber auch abkaufen lassen, falls man was verhindern kann. Ich würde mal den Bauantrag anwarten. Denn bis dahin ist das nur "Geschätz". So einfach kann man alte Häuser nicht "aufstocken".
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

bugschuko
Beiträge: 57
Registriert: 15.12.2016, 09:39

Re: Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?

Beitrag von bugschuko » 20.02.2020, 14:39

Wenn B umbauen oder aufstocken will muss A dem nicht zustimmen, wenn er nicht will

B muss sich eine Baugenehmigung holen, dabei wird geklärt, ob und wie das überhaupt möglich ist

A kann zum Bauamt gehen und sich erkundigen, ob und was möglich ist und was nicht

Gruß Ralf

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste