bestehenden Holzzaun auf gemeinsamer Grenze ersetzt

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Moderator: Klaus

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Tim2020
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bestehenden Holzzaun auf gemeinsamer Grenze ersetzt

Beitrag von Tim2020 » 03.08.2020, 01:22

Darf der Nachbar einen bestehenden Holzzaun (90cm auf der gemeinsamen Grenze) ohne Absprache durch einen Holzlammelnzaun (2m) ersetzen? In NRW?

A sind durch die immer häufig auftretenden Eigenmächtigkeiten unserer Nachbarn N am Ende! Der seit Jahren bestehende Holzzaun wurde einfach über das Wochenende entfernt und durch einen Holzlammelenzaun ersetzt! Ohne A Bescheid zu geben, ist das erlaubt? Da der alte Zaun von beiden Parteien akzeptiert wurde (seit 20 Jahren) und der Neue eine erhebliche optische Veränderung erzeugt, ein Teil des alten Zaunes steht noch, allerdings gehen A davon aus, das der auch ersetzt wird! Auf Anfragen, haben A keine Reaktion erhalten.
Des Weiteren haben die auch ein Bohrloch direkt an der Grenze gebohrt, knapp einen Meter an der Grenze , den B jetzt hinter der Holzmauer "verstecken" wollen!

A sich nicht aus und das Beamtendeutsch ist für mich Chinesisch.



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Klaus
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Re: bestehenden Holzzaun auf gemeinsamer Grenze ersetzt

Beitrag von Klaus » 03.08.2020, 06:45

Regeln beachten !

Je nach Bundesland kann es der Zaun von A oder B sein. Und je nachdem wem er gehört kann ihn der auch ersetzen.
Was das Bohrloch sein kann, kann ich so nicht erraten, aber auf dem eigenen Grundstück darf man auch Löcher bohren.
Der Holzzaun wird wohl älter gewesen sein, da wäre ich doch froh wenn der Nachbar das kostenlos erneuert.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Teddy1
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Re: bestehenden Holzzaun auf gemeinsamer Grenze ersetzt

Beitrag von Teddy1 » 10.08.2020, 12:04

Das steht in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Bundesländer, sofern diese ein Nachbarschaftsgesetz besitzen. Manche Bundesländer bestehen auf einer Einfriedungspflicht.

Auf Verlangen des Nachbarn kann eine Einfriedung gesetzt werden, so in Baden-Württemberg (nur im Außenbereich). Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Die Kosten für die Einfriedung (z.B Zaun) müssen von beiden Nachbarn getragen werden.

In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen gilt die Rechts-Einfriedung. Bei der Rechtseinfriedung muss jeder den Zaun bezahlen, der – von der Straße aus gesehen – auf der rechten Seite des Grundstücks verläuft.

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