Nachbar versperrt Sicht auf Straße durch unabgetimmten Bau eines Sichtschtzzaunes

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Asmoteus
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Nachbar versperrt Sicht auf Straße durch unabgetimmten Bau eines Sichtschtzzaunes

Beitrag von Asmoteus » 20.09.2020, 08:42

Liebe Community,

A wohnt im Bundesland Hessen und habe leider seit gestern Streit mit meinem Nachbarn B wegen eines von ihm neu errichteten Sichtschutzzaunes an der gemeinsamen Grundstücksgrenze in einem Neubaugebiet (Häuser 3 Jahre alt).

A hat an der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Garage stehen und zu der führt eine ca. 7m lange Garagenzufahrt die direkt in einer Spielstraße endet (kein Bürgersteig, direkter Übergange der Garageneinfahrt in die Straße). Die Grenze zum Nachbargrundstück war an dieser Stelle bis jetzt offen. Der Nachbar B hat sich daran gestört, dass vorbeilaufende Passanten ungehindert in seine Wohnung schauen konnten und hat jetzt einen Sichtschutzzaun in Höhe von ca. 1,80 m entlang der gesamten Garagenzufahrt direkt an die gemeinsame Grundstücksgrenze gesetzt. Der Zaun geht mit Sichtschutzelementen bis an die Straße und versperrt jetzt A die Sicht auf die Straße, wenn A aus der Garage fahre. A wohnen in einer Spielstraße und in der Nachbarschaft gibt es viele Kinder, die auch gerne mal mit Bobbycar da lang flitzen. A habe dem Nachbarn direkt nach der Montage des Zaunes darauf aufmerksam gemacht, dass er A die Sicht auf die Strasse versperrt hat und dass A der Errichtung eines solchen Zaunes an der gemeinsamen Grundstücksgrenze nicht zugestimmt habe. Das Gespräch endete leider so, dass der Nachbar A gegenüber handgreiflich geworden ist und A bedroht und beleidigt hat.

Noch folgende zwei Informationen:
1. Es gibt natürlich einen Bebauungsplan der Stadt in dem für die Grundstücksgrenze zur Spielstraße hin eine Höhe von max. 0,80m für Zäune und Hecken vorgegeben ist. An die Höhe der Hecke hält der Nachbar B sich natürlich auch nicht, weil das so nicht zu "seinem Konzept" von Sichtschutz passt.
2. Im Frühjahr sprach A der Nachbar auf sein Vorhaben an, einen Sichtschutzzaun bauen zu wollen. Dem hatte A damals zugestimmt aber dort auch ganz klar gesagt, nur bis zur Höhe von 0,80m, damit sich der neue Zaun ins Gesamtbild einfügt, da ja alle angrenzenden Zäune ebenfalls nur 0,80 cm hoch sind. In diesem Gespräch hatte A explizit erwähnt, dass ich seinem Wunsch nach einer höheren Zaunhöhe nicht zustimme. Es gibt keine schriftliche Dokumentation dieser Absprache.

Jetzt zu meinen Fragen:
a) liege A richtig, dass A verlangen kann, dass er den Zaun so bauen muss, dass A ungehinderte die Straße einsehen kann, wenn A aus der Garage ausfahre?

b) Da die Gemeinde an der Grundstücksgrenze zur Straße nur Zäune bis 0,80m Höhe erlaubt, gilt dann automatisch auch dieselbe Höhenbeschränkung nicht für den jetzt gebauten Zaun, A meine hiermit für die letzten x Meter, die direkt an die Spielstraße grenzen? Wenn ja, ist dann x=5 Meter?

c) Der Zaun ist komplett auf dem Grundstück des Nachbarn gebaut, reicht aber bis direkt an die gemeinsame Grundstücksgrenze heran. Der Nachbar sieht das als seinen Zaun an und dass er den sowieso so bauen darf, wie er will. Nach meiner Auffassung ist aber eine Zustimmung von mA ir erforderlich und da die nicht erfolgt ist (Zaun ja, aber nicht in dieser Höhe), darf A den Rückbau oder die Änderung der Höhe des Zaunes verlangen?

d) Habe A einen Zeitdruck, das Ganze aus versicherungstechnischen Gründen so schnell wie möglich schriftlich beanstanden zu müssen? Hier insbesondere wegen der Gefahr, dass beim blind herausfahren aus der Garage ein Unfall passiert (Worst Case - Radfahrer oder Bobbycar nicht gesehen...).

A Danke im Voraus für alle Antworten. Wie man eventuell heraushört, bin ich derzeit emotional ziemlich down und versuche jetzt mein Verunsicherung mit Wissen über was erlaubt ist zu überwinden.



Artikel lesen
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Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....

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Re: Nachbar versperrt Sicht auf Straße durch unabgetimmten Bau eines Sichtschtzzaunes

Beitrag von Klaus » 20.09.2020, 12:45

Regeln lesen !!!

Also Rückwärts fahren kann man mit zwei Spiegel und einer angemessenen Geschwindigungkeit. Auch gibt kein "Übersichtsrecht für Rückwärtsfahrer"

Jetzt gibt es das Baurecht (das geht die Gemeinde was an, die kann was machen oder es lassen)
Dann gibt es das Nachbarrecht, daraus kann der Nachbar klagen

a) liege A richtig, dass A verlangen kann, dass er den Zaun so bauen muss, dass A ungehinderte die Straße einsehen kann, wenn A aus der Garage ausfahre?

b) Da die Gemeinde an der Grundstücksgrenze zur Straße nur Zäune bis 0,80m Höhe erlaubt, gilt dann automatisch auch dieselbe Höhenbeschränkung nicht für den jetzt gebauten Zaun, A meine hiermit für die letzten x Meter, die direkt an die Spielstraße grenzen? Wenn ja, ist dann x=5 Meter?
Die Grenze ist eine Linie, auf der Linie die an die Straße grenzt gilt die Regeln "zur Straße nur Zäune bis 0,80m Höhe erlaubt".
c) Der Zaun ist komplett auf dem Grundstück des Nachbarn gebaut, reicht aber bis direkt an die gemeinsame Grundstücksgrenze heran. Der Nachbar sieht das als seinen Zaun an und dass er den sowieso so bauen darf, wie er will. Nach meiner Auffassung ist aber eine Zustimmung von mA ir erforderlich und da die nicht erfolgt ist (Zaun ja, aber nicht in dieser Höhe), darf A den Rückbau oder die Änderung der Höhe des Zaunes verlangen?
Er kann auch seinem Grundstück einen Zaun nach dem anderen ausstellen. Steht er an der Grenze ist es der Grenzzaun. Für den gibt es im Nachbarrecht vorschriften die der Nachbar einklagen kann.
d) Habe A einen Zeitdruck, das Ganze aus versicherungstechnischen Gründen so schnell wie möglich schriftlich beanstanden zu müssen? Hier insbesondere wegen der Gefahr, dass beim blind herausfahren aus der Garage ein Unfall passiert (Worst Case - Radfahrer oder Bobbycar nicht gesehen...).
Mit parken auf der Straße verschwindet der Druck. Blind kann man nicht fahren !!!

Ich habe leider nicht verstanden wo der Zaun steht ???

Klaus ( REGELN LESEN)
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Re: Nachbar versperrt Sicht auf Straße durch unabgetimmten Bau eines Sichtschtzzaunes

Beitrag von Asmoteus » 20.09.2020, 14:38

Hallo und Danke für die Antwort.

Ich hoffe jetzt regelkonform formuliert zu haben.

Zur Lage des Zauns:

Die Grunstücke der Nachbarn A und B liegen nebeneinander und grenzen beide an eine Spielstraße. Die gemeinsame Grenze zwischen den Grundstücken von A und B ist ca. 30m lang. A hat seine Garage + 7m Zufahrt an dieser Grenze gebaut. Der Zaun wurde jetzt von B neben der Garagenzufahrt aufgestellt. Wenn A also von der Spielstraße kommend seine Garagenzufahrt betritt, läuft er jetzt an 7m Zaun vorbei, bis er vor seinem Garagentor steht.

Ich habe die Antwort so verstanden, dass A hier lediglich über das Nachbarrecht vorgehen kann und dass die 0,8m Höhenbegrenzung an der Spielstraße nicht auf den neuen Zaun übertragbar sind, auch nicht auf das Endstück des Zaunes, welches bis an die Spielstraße heranreicht - korrekt?

Klaus
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Re: Nachbar versperrt Sicht auf Straße durch unabgetimmten Bau eines Sichtschtzzaunes

Beitrag von Klaus » 20.09.2020, 14:52

Ich habe die Antwort so verstanden, dass A hier lediglich über das Nachbarrecht vorgehen kann und dass die 0,8m Höhenbegrenzung an der Spielstraße nicht auf den neuen Zaun übertragbar sind, auch nicht auf das Endstück des Zaunes, welches bis an die Spielstraße heranreicht - korrekt?
Das Nachbarrecht des passenden Bundesland findet man auf dieser Webseite. Da steht aber nix von Spielstraßen.
An der Spielstraße steht kein "Endstück" sondern ein Pfosten. Das ist kein Zaun ??

Also bleibt ein Zaun zwischen A und B. Der ist
1. Nach Baurecht
2. Nach Nachbarrecht
so oder so hoch.

Also die ganze Spielstraßenregeln interessieren da nicht. Am besten baut der Nachbar auch ne 7 Meter Garage an die Grenze aber vorne. Dann ist Rueh
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