Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?
Verfasst: 08.11.2020, 18:43
Hallo zusammen,
leider wußte ich nicht, welches Forum das passende für meine Frage ist, zumal es eigentlich auch nicht direkt etwas mit Nachbarschaftsstreitigkeiten zu tun hat... ich denke allerdings, dass ich hier die qualifizierteste Antwort jenseits von Anwälten erhalte..
Angenommen ein Veräußerer V bietet eine kleine dreieckige Grünlandfläche für die Tierhaltung zum Kauf an. Er wohnt angrenzend und hat dort bisher die Fläche als Weide für seine Ziegen genutzt.
Angenommen Privatperson P ist weder hauptberuflich noch nebenberuflich Land-/Tierwirt und erwägt diese kleine Fläche, die im Grundbuch als landwirtschaftliche Fläche bezeichnet ist, zu erwerben. Es wären 2 kleine Flurstücke, die zusammen ca. 5000m2 ergeben und im Flächenland Niedersachsen liegen.
Davon ausgehend, dass kein anderer Landwirt in der Umgebung Interesse am Erwerb solch einer kleinen Fläche hat, zumal sie an 2 von 3 Seiten an Straßen/ Kanal grenzt, was dürfte P mit dieser Fläche anstellen?
Dürfte P dort:
* weitere (heimische) Bäume und Hecken / Sträucher anpflanzen? Es sind grenzverlaufend bspw. einige Birken und typische Sträucher vorhanden.
* eine Streuobstwiese erstellen?
* Bienenvölker aufstellen oder die Teilfläche an einen Hobbyimker verpachten?
* eine Blumenwiese/ Blühwiese für Insekten ansähen?
* dem Verkäufer V die Fläche als Weide für seine Ziegen verpachten?
* irgendeinem Pächter die Fläche als Weide verpachten?
* falls Weidehaltung möglich: einen einfachen, kleinen Witterungsschutz (ohne Bodenplatte) für Weidetiere im Sinne des Tierschutzgesetzes aufstellen?
* einen Brunnen bohren lassen?
* einen Knick (Wallhecke: https://de.wikipedia.org/wiki/Wallhecke) anpflanzen?
Wo steht die landwirtschaftliche Nutzung eigentlich genau definiert? Wie ist sie beschrieben oder gilt vereinfacht alles, was ein Landwirt anbaut als landwirtschaftliche Nutzung?
Über Antworten freue ich mich
leider wußte ich nicht, welches Forum das passende für meine Frage ist, zumal es eigentlich auch nicht direkt etwas mit Nachbarschaftsstreitigkeiten zu tun hat... ich denke allerdings, dass ich hier die qualifizierteste Antwort jenseits von Anwälten erhalte..
Angenommen ein Veräußerer V bietet eine kleine dreieckige Grünlandfläche für die Tierhaltung zum Kauf an. Er wohnt angrenzend und hat dort bisher die Fläche als Weide für seine Ziegen genutzt.
Angenommen Privatperson P ist weder hauptberuflich noch nebenberuflich Land-/Tierwirt und erwägt diese kleine Fläche, die im Grundbuch als landwirtschaftliche Fläche bezeichnet ist, zu erwerben. Es wären 2 kleine Flurstücke, die zusammen ca. 5000m2 ergeben und im Flächenland Niedersachsen liegen.
Davon ausgehend, dass kein anderer Landwirt in der Umgebung Interesse am Erwerb solch einer kleinen Fläche hat, zumal sie an 2 von 3 Seiten an Straßen/ Kanal grenzt, was dürfte P mit dieser Fläche anstellen?
Dürfte P dort:
* weitere (heimische) Bäume und Hecken / Sträucher anpflanzen? Es sind grenzverlaufend bspw. einige Birken und typische Sträucher vorhanden.
* eine Streuobstwiese erstellen?
* Bienenvölker aufstellen oder die Teilfläche an einen Hobbyimker verpachten?
* eine Blumenwiese/ Blühwiese für Insekten ansähen?
* dem Verkäufer V die Fläche als Weide für seine Ziegen verpachten?
* irgendeinem Pächter die Fläche als Weide verpachten?
* falls Weidehaltung möglich: einen einfachen, kleinen Witterungsschutz (ohne Bodenplatte) für Weidetiere im Sinne des Tierschutzgesetzes aufstellen?
* einen Brunnen bohren lassen?
* einen Knick (Wallhecke: https://de.wikipedia.org/wiki/Wallhecke) anpflanzen?
Wo steht die landwirtschaftliche Nutzung eigentlich genau definiert? Wie ist sie beschrieben oder gilt vereinfacht alles, was ein Landwirt anbaut als landwirtschaftliche Nutzung?
Über Antworten freue ich mich