Mauer zwischen zwei Reihenhäusern

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Martin28
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Mauer zwischen zwei Reihenhäusern

Beitrag von Martin28 » 17.05.2021, 10:48

Hallo,

bin neu hier und habe ein Problem, bei dem ich mal so allgemein einen Rat einholen wollte.

Ausgangslage ist, dass A in einem Reihenhaus wohnen, hinten dran ist jeweils ein winziger Garten von 50 qm, die Gärten sind mit einer einfachen Holzwand (180 x 180) abgetrennt.

Im Februar kam unser Nachbar B und wollte gerne unsere Unterschrift, da er eine Terassenüberdachung plante. Da A bisher ein gutes Verhältnis hatten, haben A unterschrieben ohne groß darüber nachzudenken. Weiterhin wollte der Nachbar gerne den Holzzaun durch einen aus Natursteinen gemauerten Zaun ersetzen. A haben ihm erklärt, dass wir davon keine Fans sind, wenn er das auf seine Kosten macht und mit der Mauer auf seiner Seite bleibt, soll es uns recht sein. A +B haben damals vereinbart, dass er uns eine Woche vorher Bescheid gibt, damit A unsere Pflanzen ausgraben können, damit beim Ausheben des Fundaments nichts kaputt geht. Bzgl. der Mauer gibt es nichts schriftliches, auch keine konkreten Konstruktionsskizzen oder so.

A haben im April nochmals über die Mauer gesprochen, er hat uns eine vergleichbare Mauer gezeigt, A waren dann zwar leicht schockiert, weil das Teil 2,10 Meter hoch wird (Breite der Steine ca. 23 cm), aber nachdem A die Zusage ja bereits gegeben hatten, blieben wir dabei. A haben den Nachbarn auch darauf hingewiesen, dass wir Pfingsten zwei Wochen weg sind, und er einen Termin außerhalb dieser Zeit suchen soll, weil A natürlich schon gerne dabei sein wollen, wenn unser Beet "umgegraben" wird.

Ende April wurde die Terassenüberdachung geplant und es kam zu kleineren Reibereien. Stellte sich doch heraus, dass die Überdachung die Reihenhausbreite bis zum letzten Millimeter ausnutzte, was dazu führte, dass der Pfosten vorne da hin kam wo bisher die Holztrennwand war, sprich das Fundament für die Terassenüberdachung liegt ein paar Zentimeter auf unserer Seite. A haben natürlich das Gespräch gesucht und dem Nachbarn auch erklärt, dass uns das nicht "begeistert" aber letztendlich haben A die Sache a la "Schwamm drüber" zu den Akten gelegt.

Habe nun letzte Woche beim Nachbar geklingelt und nachgefragt, wie denn der Zeitplan bei der Mauer ist, und der Nachbar erklärte mir, dass das exakt in den Pfingstferien während unserer Abwesenheit stattfinden wird. Habe ihm gesagt, dass A damit nicht einverstanden sind. Er hat mir hierauf erklärt, dass ihm das egal ist, weil es so schwierig ist, Handwerkertermine zu bekommen.

Es gab dann noch ein Gespräch mit dem Maurer, geplant ist ein Streifenfundament das exakt so breit ist wie die Mauer, damit das ganze genau an der Grenze endet. Natürlich würde die Einschalung hierfür auch unsere Seite betreffen. Weiterhin haben A vorne einen Randstein aus Beton, der auf unserer Seite beginnt und beim Nachbarn endet. Diesen würde der Mauer direkt im Boden in der Mitte durchflexen.

Fazit:
Nachdem sich das Ganze schon länger zieht wäre A inzwischen einfach froh, wenn das Teil endlich fertig wäre. Was mir jedoch richtig sauer aufstößt ist der Punkt, dass die Mauer entgegen aller Vereinbarungen genau in unserer Abwesenheit gebaut werden soll, so dass A das nicht akzeptieren möchte. Meine Befürchtung ist, dass das Fundament deutlich umfangreicher wird, weil nach meiner Rechnung die Mauer ca. 2 Tonnen wiegen wird, und ich dem Mauerer dass mit der Fundamentbreite = Mauerbreite nicht glaube. Weiterhin befürchte ich, dass der Nachbar in unserA Abwesenheit sein Fallrohr auf unsere Seite verlegt, weil das momentan da angebracht ist, wo die Mauer hinsoll.

A werde nun heute nochmals das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Wollte mich aber vorab informieren, was ich überhaupt tun kann um ihn davon abzuhalten, gerade in der Zeit unserer Abwesenheit die Mauer zu bauen? Würde als allerletzte Option auch das Bauamt einschalten, weil meiner Ansicht nach eine 2,10 Meter hohe Mauer genehmigungspflichtig ist?

Abschließend, danke fürs Lesen und doppelt Danke für jede Anregung
Martin



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Klaus
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Re: Mauer zwischen zwei Reihenhäusern

Beitrag von Klaus » 17.05.2021, 12:36

Unsere Regel lesen wäre besser gewesen als gleich ein Buch zu schreiben.

Die Frage die man sich stellen muss ist: Geb ich hinterher eh nach oder reiche ich Klage ein.

1. Wann der Nachbar baut, ist seine Sache. Ich würde auch dann bauen wenn keiner zusieht.
2. An der Grenze ist Schluß mit allem
3. Die Holzwand ist je nach Bundesland bereits zu hoch. Die vorhandene hat aber wohl Bestandschutz

Ich würde per Einschreiben meine bisherige Erlaubnis widerrufen (da nun ja mehr gebaut wird als abgesprochen) und das Betreten des Gartens in der betreffenden Zeit untersagen. Statt dessen würde einen Zeitraum danach anbieten und den Nachbarn darauf hinweisen das er vorher die Pflanzen ausbuddeln muss. Dann würde ich mal Fotos von allem machen. Evtl. kann man für die Nutzung des Hammer und Leiterrechts auch eine Kaution verlangen.

Übrigns ist das Fundament ein Loch ich Boden das man direk an die Grenze setzt. Da wird kaum Verschalung benötigt, höchstens am Erdrand oben. Das werden keine 10cm. Den Rest mauert man eigentich.

In Baurecht UND im Nachbarrecht schlage mal nach wie hoch so eine Mauer sein darf. In BW wären das 1,5 Meter. Das würde ich dem Nachbar auch mitteilen.

Wenn man aber an Ende eh den Sch... einziehen würde und kein Gericht nutzen will. Sage den Urlaub ab und setzt dich mit dem Gartenstuhl neben die Baustelle. Mit Geschrei und Gemeckere oder der Polizei baut niemand was bei dir.

Sagt der Nachbar er baut trotzdem zu hoch geht man zu einen Anwalt der eine einstweilige Verfügung erwirkt - vorher. Die Kosten trägt der Gegner
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Klaus
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Re: Mauer zwischen zwei Reihenhäusern

Beitrag von Klaus » 17.05.2021, 14:05

Ich ging davon aus das es "echte" Häuser sind und keine nebeneinanderliegende Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Man muss bedenken das die Überdachung dafür sorgt das da immer Menschen sitzen werden. Die Mauer sorgt dafür das es leiser ist.
Evtl.hat man mehr Vorteile als man denkt
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Re: Mauer zwischen zwei Reihenhäusern

Beitrag von jp10686 » 27.05.2021, 16:48

Dachte ich auch beim Lesen - neben einer 50cm zu hohen Mauer die 3.7cm über der Grenze steht lebt sichs besser also hne Mauer wenn man sich nicht mag.
Was kommen wird, ist, dass die Grenzmauer auch auf der anderen Seite verputzt und irgendwann mal unterhalten werden muss und dazu muss man auf die andere Seite. Das würde ich mit dem Nachbarn vertraglich regeln, etwa dass jeder seine Seite macht oder nicht macht und dass B an A seiner Mauer dübeln, Lattenroste für Schlingpflanzen, Haken für eine Hängematte und so Kram befestigen oder Blümchen draufmalen darf.

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