Zufahrt zu privaten Stellplätzen / Garage nur über öffentliche Parkplätze
Verfasst: 16.04.2023, 18:41
Liebe Forumsgemeinde,
mal folgender hypothetischer Fall.
Angenommen ist ein Neubaugebiet in BaWü, angelegt als verkehrsberuhigte Zone.
Somit gibt keine Bürgersteige. Parken ist nur auf speziell angelegten Flächen parallel zur Straße zulässig.
Die notwendige Anzahl dürfte amtlich ermittelt und realisiert worden sein.
Geplante Grundstückszufahrten sind jeweils separat ausgewiesen.
Neben der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenzen gibt es somit nur Grundstückszufahrt, Baumscheibe oder öffentliche Parkfläche.
Sonst nichts!
Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, Parkplätze/Garagen auf eigenem Grund hinter den öffentlichen Parkflächen zu erstellen.
Damit hätte man die öffentlichen Parkplätze dauerhaft exklusiv für sich reserviert, weil dahinter parkende Fahrzeuge ja nicht blockiert werden dürfen.
Bezahlt wurden diese aber von allen Anliegern über die Erschließungsbeiträge.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen denn prinzipiell gegen so etwas nachträglich (bei vollendete Tatsachen) vorzugehen?
Könnte man beispielsweise über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auskunft verlangen, ob das so überhaupt so genehmigt wurde und wenn ja mit welchen Auflagen zur Kompensation?
Wenn man damit so einfach durchkommen würde (so nach dem kölsche Klüngel), würde das ja sehr interessante eigene "Gestaltungsmöglichkeiten" eröffnen ....
Spätestens, wenn das Neubaugebiet "voll" ist, würde der Parkdruck auf die restlichen Flächen dann extrem zunehmen.
Viele Grüße
HarryD
mal folgender hypothetischer Fall.
Angenommen ist ein Neubaugebiet in BaWü, angelegt als verkehrsberuhigte Zone.
Somit gibt keine Bürgersteige. Parken ist nur auf speziell angelegten Flächen parallel zur Straße zulässig.
Die notwendige Anzahl dürfte amtlich ermittelt und realisiert worden sein.
Geplante Grundstückszufahrten sind jeweils separat ausgewiesen.
Neben der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenzen gibt es somit nur Grundstückszufahrt, Baumscheibe oder öffentliche Parkfläche.
Sonst nichts!
Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, Parkplätze/Garagen auf eigenem Grund hinter den öffentlichen Parkflächen zu erstellen.
Damit hätte man die öffentlichen Parkplätze dauerhaft exklusiv für sich reserviert, weil dahinter parkende Fahrzeuge ja nicht blockiert werden dürfen.
Bezahlt wurden diese aber von allen Anliegern über die Erschließungsbeiträge.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen denn prinzipiell gegen so etwas nachträglich (bei vollendete Tatsachen) vorzugehen?
Könnte man beispielsweise über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auskunft verlangen, ob das so überhaupt so genehmigt wurde und wenn ja mit welchen Auflagen zur Kompensation?
Wenn man damit so einfach durchkommen würde (so nach dem kölsche Klüngel), würde das ja sehr interessante eigene "Gestaltungsmöglichkeiten" eröffnen ....
Spätestens, wenn das Neubaugebiet "voll" ist, würde der Parkdruck auf die restlichen Flächen dann extrem zunehmen.
Viele Grüße
HarryD