Garage wird nicht als Garage genutzt

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
Moskito33
Beiträge: 13
Registriert: 28.08.2007, 13:56

Garage wird nicht als Garage genutzt

Beitrag von Moskito33 » 16.11.2007, 22:48

Hallo,
Nachbar B wohnt zwische Nachbar A und C und verfügt über eine Garage an der Grundstücksgrenze zu A, die zeitgleich mit dem Haus erstellt wurde. Die Garage wird von A jedoch nicht als Garage genutzt, sondern für gewerbliche Zwecke (Speisenzubereitung). Muss Nachbar A hiefür erst eine Nutzungänderung beantragen ? Wer mus dieser zustimmen ?



Artikel lesen
Den Nachbarn beim Sex belauschen?

Gehackte_kamera

Studie offenbart Mängel

 

Die Rapid7-Studie ist der neueste beunruhigender Sicherheitstests im Zusammenhang mit dem "Internet der Dinge". Meist klappt es nicht mit der Kombination im eigenen Netz. Wenn also das Babyphon das Handy anrufen soll und V.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 16.11.2007, 23:13

Da der Nachbar keinen in die Garage lassen muss und bei ersten Theater mit dem Fahrrad in die Garage fahren wird, ist die Frage wie man erfolgreich vorgehen kann.

Die Garage darf lediglich als Garage genutzt werden, für alles andere braucht A einen Baugenemigung. Man könnte auch selber klagen, denn das Nachbarrecht bietet auch Möglichkeiten einen Grenzbau (außer Garage) zu verhindern ( verjährt aber schnell).

Das Bauamt wird kaum was machen. Eher das Gewerbeaufsichtsamt, den Speisen für den Verkauf kann man nicht in einer Garage zubereiten.

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste