Anbau eines Holzunterstandes an eine Garage

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
manule
Beiträge: 2
Registriert: 13.01.2008, 22:02

Anbau eines Holzunterstandes an eine Garage

Beitrag von manule » 13.01.2008, 22:30

Nachbar A (30 Jahre dort wohnhaft,Einfamilienhaus)hat ein problem mit Nachbar B(neu eingezogen,Einfamilienhaus), der ungefragt einen Holzunterstand an die Garagenwand von Nachbar A gebaut hat. Mit den Vorbesitzern gabs nie Probleme, doch seit Nachbar B das Haus gekauft hat gibts nur Ärger, die meinen sie haben jetzt hier zu bestimmen und können sich alles erlauben. Sagt man ihnen höflich die meinung sind sie beleidigt und machen es trotzdem weiter. Befinden uns in Bayern. Nachbar A´s Garage steht nicht auf der Grenze zu Nachbar B sondern das Dach der Garage ist auf der Grenze. Nachbar A hat sich an die Stadt und das Landratsamt gewendet, die einen baustop aussprachen und Nachbar B das Dach und die seitlichen Wände nicht fertigstellen durfte. Worauf Nachbar B einen hetzbrief an die anderen Nachbarn über Nachbar A schrieb. Nachbar B hätte ja vor dem Bau Nachbar A erst mal fragen können!! Die Stadt und das Landratsamt haben ohne einwilligung und benachrichtigung von Nachbar A Nachbarn B die baugenehmigung erteilt. Nachbar A wurde nicht mal mitgeteilt das Nachbar B den Holzunterstand fertig bauen darf. Was kann nachbar A dagegen tun, man ist ja nicht mal mehr Herr über sein eigenes Grundstück. Wenn Nachbar A seine Garagenwand streichen will, kommt er nicht mal mit nem Pinsel hinter den Holzunterstand. Was passiert wenn Nachbar B das Holz direkt an die Garagenmauer stapelt und diese dadurch feucht wird, wer haftet dann dafür und vorallem wer zahlt die sanierungskosten. gibt es nicht ne bestimmung dafür wieviel abstand man einhalten muß.



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 14.01.2008, 09:27

Wenn Nachbar A seine Garagenwand streichen will, kommt er nicht mal mit nem Pinsel hinter den Holzunterstand.
Ach da muss der Nachbar Platz lassen damit das geht : ?
Die Stadt und das Landratsamt haben ohne einwilligung und benachrichtigung von Nachbar A Nachbarn B die baugenehmigung erteilt
Die Stadt würde mir auch eine Baugenemigung für ein Katzenklo auf dem Rathhausplatz erteilen wenn das den Vorschriften entspricht. Rechte Dritter prüfen die nicht.
Nachbar A´s Garage steht nicht auf der Grenze zu Nachbar B sondern das Dach der Garage ist auf der Grenze
Sind das nun Spitzfindigkeiten oder eine bauliche Besonderheit. Denn wenn die Garage nicht auf der Grenze steht hätte man eine Baugenemigug gebraucht und 2-3 Meter Grenzabstand. Steht Sie auf der Grenze dann nicht.

Man muss nun mal die grundlose und unverschämdte Aufregunng lassen.
Selber haut man auf die Grenze und regt sich auf wenn Nachbar selbiges tut.

1. Das Nachbarrecht erlaubt an einem Grenzbau genauso hoch wie dieser zu machen was man will. Ob es nun Bäume, Hecken oder sonst was sind. Hier hat der Nachbar keinen Anspruch, da ja keinen Nachteil. Falls der Nachbar seine Wand streichen will, kann er Pflanzen entfernen lassen und muss hinterher alles genau so wieder aufbauen. Wobei es keinen Grund gibt eine Wand zum Nachbarn alle 4 Wochen zu streichen.

2. Das Baurecht entscheidet nach den Bauvorschriften und in denen gibts kaum Abstandsvorschriften zu einer Garage. Der Nachbar könnte ja auch ne Garage neben die Garage bauen.

3. Schäden werden erstattet wenn diese entstanden sind. Nicht vorher

Klaus

P.S. Was stand denn in dem Hetzbrief

manule
Beiträge: 2
Registriert: 13.01.2008, 22:02

Beitrag von manule » 19.01.2008, 23:36

Hier geht es nur ums Prinzip!

Die Garage steht nicht auf der Grenze.

In dem Brief wurde Nachbar A als böser und hinterfotziger Mensch beschimpft, der den Nachbarn nur schaden will und nicht fähig ist erst mit einem zu reden bevor man ein amt einschaltet.
Nachbar B meint er hat immer recht und was andere machen oder sagen ist sowieso falsch. War ja kein reden möglich.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 20.01.2008, 00:43

Hier geht es nur ums Prinzip!
Dann würde ich dem mit ner Latte auf den Kopf hauen. Dann gibts aus Prinzip für den einen Kopfweh und für den anderen eine saftige Strafe.

Wenn die Garage nicht auf der Grenze steht, dann hätte man eine Baugenemigung gebraucht. Des weiteren besehen das evtl. Rechte aus dem Nachbarecht auf Abstand (Verjährung nach 5 Jahren - meistens).

Ungeachtet dessen darf der Nachbar bis zur Höhe der Garage machen was er will. Er muss keinen Abstand einhalten. Jedoch darf er auch die Garage nicht beschädigen. Jedoch kann man bei Beschädigung erst was nach der Beschädigung machen - dann Schadenersatzanspruch.

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste