Dämmen eines versetzt gebauten Reihenhauses?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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mickymaus
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Dämmen eines versetzt gebauten Reihenhauses?

Beitrag von mickymaus » 16.01.2008, 08:50

Hallo ins Forum,
der mittlere Eigentümer von 3 RH, hat im letzten Jahr sein Haus gedämmt. Die Häuser sind alle durch eine Dehnungsfuge getrennt und im Gartenbereich jeweils um 50 cm versetzt gebaut. der re. Nachbar hatte verboten diesen Versatz zu dämmen, da dadurch a. die Dehnungsfuge überbaut würde und b. 10 cm (Dämmstärke) seiner Fassade verdeckt würde.
Nun zur Frage: genau dieser Nachbar möchte nun seinerseits dämmen und nun ebenfalls die Fuge überdämmen und nun an die Hauswand der mittleren Partei stoßen. Eine erneute Dämmund durch die mittlere Partei würde nun jedoch zu extremen Kosten führen, Baustelleneinrichtung, entfernen der Eckverbindung, Dachanschluss, etc.
Darf die mittlere Partei nun ebenfalls das Bauvorhaben stoppen?
Danke für die Hilfe
Micky



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.01.2008, 09:04

Also wenn die Reihenhäuser jeweils eigene Einheiten sind, dann darf auch jeder machen was er will. Bis zur Grenze.
Der "Dehnungsfuge" ist es egal ob da Isolation drüber wäre, jedoch kann man auch an die Dehnungsfuge Abschlusse anbringen und eine "neue" Dehnungsfuge anbringen. Das Gilt auch für die Fassaden.

Der Nachbar hat nur was zu sagen wenns über die Grenze geht.

Wenn durch die Dämmung des Nachbarn für den nächsten höhere Kosten entstehen dann ist das Pech.

Klaus

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