Gehwegabsenkung

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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susisorglos
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Gehwegabsenkung

Beitrag von susisorglos » 25.01.2008, 13:54

nachbar A hat eine gehwegabsengung beantragt,die stadt hat diesen,wegen angeblichen parkdruck abgelehnt.es kam dann heraus,dass nachbar B über einen anwalt hat schreiben lassen,dass er gegen den stellplatz ist, den A bauen möchte.A beschwerde sich bei der stadt und auf einmal,bekam A die genehmigung.mit der einschränkung,die absengung beginnt erst nach der imagienären grenze von B. dass bedeutet,A kann nicht normal in seine einfahrt sondern nur über eine kante.A ist verärgert,dass die stadt es zuläßt,dass B über den öffentlichen gehweg verfügen kann.Wie kann mann sich wehren dagen,besonderst weil B meint der Gehweg und die straße würde ihm gehören.



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Beitrag von Klaus » 25.01.2008, 14:06

Die Stadt macht das was ihr Landesgesetze und Statuten vorschreiben, schreiben die nichts vor macht die Stadt was Sie will. Nervt ein Bürger macht die Stadt es meist so das der nicht klagt. Vor allen wenn es um nichts geht.

Wenn A sich Mühe gibt schafft er es auch ohne auf die Kante zu fahren. Dazu reicht der Platz sicher aus.

A kann natürlich auch klagen, wenn A das Spass macht. Kann sein das die Stadt dann nachgibt in der Hoffnung das B nicht auch klagt.
Ich sehe aber keine Rechtsanspruch auf eine besonders breite Einfahrt.

Klaus

P.S. Groß und Klein erleichtert das Lesen, und nach dem Komma ein Leerzeichen auch

susisorglos
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Gehwegabsenkung

Beitrag von susisorglos » 25.01.2008, 19:01

Nachbar A, will keine extra breite Einfahrt,die Maße ca. 3 m sind vorgegeben.( gewachsene Wohngegend ) Die Stadt will, die Einfahrt nach einer seite verschieben, von der Grenze weg. Dann müsste A eine Hecke und einen Zaun wegreißen und würde mit dem Auto auf der Terasse landen.
Der Nachbar B hat keinerlei Nachteile durch die Einfahrt. Er wollte ursprünglich selbst eine machen gleich daneben.A ist der Meinung die öffentliche Straße und Gehweg, haben nichts mit B zu tun.B ist einfach sauer auf A. Macht deshalb stress.Und die Stadt läßt sich auf dieses spielchen ein, um angeblich Ruhe in die Straße zu bekommen, fakt ist: B will nicht, dass A auf der Straße parkt, will aber auch nicht, dass A auf seinen Stellplatz kommt.
Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.01.2008, 20:06

Wer bei der Gemeinde am meisten Theater macht gewinnt. Wobei der der was will natürlich die schlechteren Karten hat.

Am kauft sich A einen Jeep damit kann er über den Randstein fahren wo er will

Klaus

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