Beschädigter Gartenzaun durch auffüllen des Grundstückes

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Hari5455
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Beschädigter Gartenzaun durch auffüllen des Grundstückes

Beitrag von Hari5455 » 13.03.2008, 07:53

Die beiden lange unbebauten Nachbargrundstücke von A wurden in den letzten Jahren von B und C bebaut. B und C haben das etwas abhängige Gelände bist fest an den Gartenzaun von A um ca 50 cm aufgefüllt, so dass das der Grund voll am Maschendraht anliegt. Es ist zu befürchten, dass der Gartenzaun durchrostet bzw dass durch das drückende Erdreich der Zaun schief gedrückt wird.
Das Verhältnis von A zu B und C ist noch unbelastet, soll auch so bleiben.
Kann A verlangen, dass der Zaun von B und C wieder freigemacht wird?
Wie weit muss das Erdreich vom Zaun weg sein? Bei zu kurzem Abstand ist der Raum bald wieder durch Laub usw. aufgefüllt.
Oder müssen B un d C eine Stützmauer errichten?
Zuletzt geändert von Hari5455 am 13.03.2008, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.



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In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.03.2008, 08:44

Auf Erhööhungen muss eine Mauer oder Schräge angebracht werden. In den meisten Nachbarrechten steht z.B bei 50cm Erhähung muss 50cm Entfernung eingehalten werden. Oder das Gelände wird angeschrägt, also 1cm hoch, 1 cm weg....usw.

Das sich Laub am Zaun sammelt dürfte einem Zaun egal sein.

Klaus


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