Briefkastenanlage an Grundstücksgrenze

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Daggel
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Briefkastenanlage an Grundstücksgrenze

Beitrag von Daggel » 09.04.2008, 12:02

Hallo,

Kann A eine Briefkastenanlage (ca. 1,20m hoch und 1,80m breit) auf seinem Grundstück entlang der Grundstücksgrenze zu B aufstellen? Der Zaun (1,40m hoch) ist mittig der beiden Grundstücke A/B und von A aufgestellt, also sein Zaun.

Muss man für sowas einen Abstand einhalten oder reichen 10cm vom Zaun? Es ist eine Anlage aus Metall mit 2 Pfosten die einbetoniert sind, ist es somit eine bauliche Anlage die einer Genehmigung bedurft hätte?

B möchte diese Briefkastenanlage entfernen lassen da er den Zaun aufreißen und die Einfahrt von A für Bauzwecke mitbenutzen möchte (was er zwar amtlich nicht darf aber das ist ein anderes never ending Thema).


LG



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.04.2008, 12:09

Warum nicht ? Auf meinem Grundstück kann ich machen was ich will. Bei allen was kein Gebäude ist und sooo klein hat keiner was zu sagen.
B möchte diese Briefkastenanlage entfernen lassen
Ich will den Eifelturm gerne mal in der Farbe Grün streichen, nur die Franzosen wollen nicht .


Klaus

Daggel
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Beitrag von Daggel » 09.04.2008, 12:11

:D :D :D Danke !

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