nachbarschaftsstreit wegen ungenehmigten Fenstern

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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ucho
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nachbarschaftsstreit wegen ungenehmigten Fenstern

Beitrag von ucho » 20.04.2008, 20:06

Hallo Forum !
Nach dreijährigen Steit muss ich mal nachfragen ob es in Deutschland nochmal einen solchen Fall gibt ?
A und B wohnen in Rheinlanf- Pfalz .
Sagen wir mal A lässt den Nachbarn immer in Ruhe bis ein Schreiben von Nachbar B kommt in der er verlangt alle ungenehmigten Bauten zu entfernen.
Jetzt gehts los !
Herr A so0ll ungenemigte Bauten auf seinem GRundstück gebaut haben.
Dieses wird beim Bauamt angezeigt.
Herr A muss eine Pergola 10 cm nach unten setzen und sein Gartenhaus verstellen ,dieses er auch gleich macht.
Das Bauamt beanstandet beim Nachbar B Öffnungen an der Brandschutzwand die er zu verschließen hat. Die Öffnungen werden mit einem Brandschutzfenster geschlossen.
Alles in Ordnung ----denkt man!
Nachbar B verklagt Nachbar A weil dieser Blumen vor das Fenster stellt .weil das Fenster weniger als 50 cm von der Grenze entfenrt ist greift das Nachbarschschaftsrecht " Fenster mit weniger als 2,5 m sind vom Nachbarn zu genehmigen.Diese Genehmigung hat der Nachbar B nicht .
Jetzt wird Nachbar A verklagt das Blumen und Putzlumpen vor dem Fenster hängen und den Lichteinlass verhindern.
Ortstermin ist bestimmt.

Jetzt zu den Begebenheiten vor Ort:
Die Fenster wurden von keinem genehmigt auch von keiner Bauverwaltung.#

Wer kann mir helfen wenn es zum Ortstermin kommt, wie soll ich mich verteidigen
gruß



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.04.2008, 21:26

Sagen wir mal A lässt den Nachbarn immer in Ruhe bis ein Schreiben von Nachbar B kommt in der er verlangt alle ungenehmigten Bauten zu entfernen.
Ich verlang 10 Euro von A :-) Das ist wenn dann Sache des Bauamts
Nachbar B verklagt Nachbar A weil dieser Blumen vor das Fenster stellt .weil das Fenster weniger als 50 cm von der Grenze entfenrt ist greift das Nachbarschschaftsrecht " Fenster mit weniger als 2,5 m sind vom Nachbarn zu genehmigen.Diese Genehmigung hat der Nachbar B nicht
Ja dann hat er Pech und da er jetzt die Fenster durch neue ersetzt hat beginnt die Verjährungsfrist evtl. von neuem zu laufen. Toller Trick des Nachbarn

In der BED gibts Baurecht und Nachbarrecht - beachtet man beides passiert wenig. Man könnte behaupten: wer sich nicht an diese "einfachen" Gesetze halten will ist der Böse nicht der andere :-)

klaus

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