Baustopp durch Nachbar

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Dulli06
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Baustopp durch Nachbar

Beitrag von Dulli06 » 23.04.2008, 18:32

Mal angenommen, ein Hinterlieger, ohne gesicherte Zufahrt ,ist dabei anzubauen. Baugenehmigung liegt vor.
Dieses gefällt dem Vorderlieger nicht und er möchte den Bau stoppen....
Kann dieser Nachbar einen Baustopp oder sogar einen Rückbau vordern?

Dulli06



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.04.2008, 18:56

Als Nachbar hat man allenfalls Ansprüche aus Nachbarrecht. Rechte aus dem Baurrecht hat nur das Bauamt. Dieses erteilt Baugenemigungen nur wenn das Grundstück selber erschlossen ist oder durch eine Baulast.
Wobei die nicht selber prüfen sondern erst mal alles glauben :-)

Wenn man die informiert werden die wohl ein Baustopp verhängen.

Man sollte aber nicht erwarten das die GSG9 kommt nur weil der ein Fenster ins Klo baut :-)

Ist da immer der selbe Fall ? Das Bauamt untersteht der Stadt und die werden sich doch wohl selber decken.
Anwalt nehmen und gegen die Genemigung vor dem Verwaltungsgericht klagen. Dann gegen Nachbarn klagen. irgendein Richter wird doch ne einstwilige Verfügung unterschreiben :-)

Oder mal Butter bei die Fische : Wieviel Geld solls denn sein

Klaus

Dulli06
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Beitrag von Dulli06 » 23.04.2008, 19:12

Aber warum kann das Bauamt eine Baugenehmigung erteilen, obwohl denen bekannt ist, dass da 1. ein Nachbarschaftsstreit herrscht und 2. keine gesicherte Zufahrt ist?
Im Gegenzug blockiert das Bauamt seit Monaten die Genehmigung des anderen Nachbarn. Der Kreis will hier die Genehmigung erteilen, wartet allerdings noch auf die Stellungnahme der Stadt. Die Stadt versucht mit sämtlichen Hinhaltetaktikten und Fristausreizungen dieses Genehmigungsverfahren in die Länge zu ziehen.
Das ist doch alles so offensichtlich :evil:

Dulli06

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.04.2008, 20:19

Warum stellen Sie wieder und wieder die selbe Frage

WENN MAN KEIN RECHT BEKOMMT MUSS MAN KLAGEN nicht jammern

Klaus

Dulli06
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Beitrag von Dulli06 » 23.04.2008, 20:40

Die Frage "Baustopp oder Rückbau" habe ich, so glaube ich, noch nicht gestellt :?
Eine einstweilige Verfügung für einen Baustopp, okay, klar.
Anspruch auf Rückbau????

Das man vielleicht doch mal doppelt fragt, damit man etwas sicherer ist, bevor man zum Anwalt läuft......

Es gibt auch Leute, die nicht sofort mit dem Vorschlaghammer kommen, sondern sich erst vorsichtig vortasten um nicht voreilig zu Handeln, was ja auch mal in die Hose gehen kann...

MAN MUSS JA AUCH ERST EINMAL WISSEN, OB MAN IM RECHT IST

und, ja..es ist immer noch der selbe Fall, der aber immer neue Sachen zu Tage bringt. Außerdem sind die Parteien noch nicht so weit gekommen, sich vernünftig zu einigen.

Dulli06

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