Grenzabstand Rankgitter

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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fleissigesliesschen
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Grenzabstand Rankgitter

Beitrag von fleissigesliesschen » 24.04.2008, 21:55

Nachbar A möchte auf seinem Grundstück an der Grundstückgrenze vier bis fünf Rankgitter errichten.
Diese Rankgitter sollen ca. 1,5 m voneinander entfernt sein und 90 Grad zur Grundstücksgrenze gedreht sein.
Soweit sollte dies nicht problematisch sein.
Das Gundstück von Nachbar A liegt ca. 60cm höher als das von Nachbar B.
Nachbar A möchte Rankgitter in einem Format von 0,5m Breite x 1,8m Höhe verbauen.
Somit ergibt sich an der Grenze eine Höhe von 2,4m vom Grundstück Nachbar B gemessen.
Das optische Erscheinngsbild für Nachbar B ist jedoch so als wenn man einen Mast an dieser Stelle gesetzt hätte, da die Rankgitter sich ja 90 Grad zur Grundstücksgrenze befinden.
Kann A eine solche Baumaßnahme in Angriff nehmen oder wird er die Rankgitter vom Gericht um die Ohren gehauen bekommen ?



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.04.2008, 22:16

Rankhilfen haben keine Abstandsflächen. Jedoch könnte man auch behaupten das 5 nebeneinanderstehende Rankhilfen mit engen Maschen ein Zaun und keine Rankhilfe sind.
Wenn das ein Zaun wäre dann müsste man ab gemeinsamen Grenzeniveo (unten) messen und die Max Höhe einhalten (je nach Bundesland).

Vor Gericht und auf Hohes See ist man in Gottes Hand .-)

Da ich mir weder Sinn noch Zweck des Baues vorstellen kann gehe ich davon aus das man den Nachbarn mal wieder irgendwie ärgern will.

Klaus

fleissigesliesschen
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Beitrag von fleissigesliesschen » 25.04.2008, 11:00

hallo Klaus,
nein, es geht hier nicht ums Nachbarn ärgern.
Der Nachbar ist ein penetrant neugieriger Geselle und mit dieser Konstruktion könnte man ihm die Einsicht in den Wohnbereich nehmen.
OK, aber wenn es sich um handelsüblich Rankhilfen handelt und diese lediglich umfassend berankt sind, was sollte dagegen sprechen.
Außer ein "göttlicher" Richter sieht das anders.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.04.2008, 11:04

Eigentlich nicht.

Am besten nicht fest in den Boden einbringen. Denn Möbel jeder Art (die man ab und zu umstellt) kann man im jeder Art und Größe hinstellen wo man will.

Klaus

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Beitrag von fleissigesliesschen » 25.04.2008, 16:55

Hallo Klaus,
danke für die freundliche Rückantwort.
Wenn man also diese Rankgitter mit Draht am Zaun und mit einem Spieß im Boden befestigt, könnte man soetwas 1 Jährchen stehen lassen und dann ggf. 50cm weiterücken und vor und zurück ... ?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.04.2008, 17:18

Möbel sind frei beweglich und bewegen sich dann auch. Ich kenn jemand der stellt mehrere Sonnenschirme an die Grenze.

Irgendo zwischen fest angebracht und lose angeleht liegt die Grenze der erlaubten. Ist alles eine Sache des Vortrags

Klaus

zahnihaas
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Beitrag von zahnihaas » 09.09.2009, 08:20

Hallo zusammen, ich kann also zu Nachbargrundstück mobile „Gartenmöbel“ aufstellen, egal wie hoch? So lange sie nicht im Boden verankert sind? Gibt es da keine Bestimmungen über Höhe und Aussehen? Danke im Voraus

Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.09.2009, 08:23

So lange sie nicht im Boden verankert sind?
Möbel verändern den Standort gelegentlich, du kannst sie auch verankern.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Beitrag von zahnihaas » 09.09.2009, 08:30

@Klaus....danke für die schnelle Antwort.....3 Meter sind ok...... :) Da schaut keiner mehr drüber....

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Beitrag von zahnihaas » 30.09.2009, 08:53

Zum Thema Gartenmöbel......warum zählen mobile Holzlegen (nicht im Bonden verankerte!! Aber uu nicht jederzeit verrückbar-es befinden sich 4-5 qm Holz darin...) zur Grenzbebauung?? lt.Bay.Bauordnung ist eine Grenzbebauung von 9,00 m erlaubt. Die ber. stehende Garage hat eine Länge von 6,85m ?? Warum zählt eine mob.Holzlege (ca. 2,5 hoch und 1 m breit) zur Grenzbebauung?? Das verstehe ich nicht....lg

Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.09.2009, 09:00

lt.Bay.Bauordnung ist eine Grenzbebauung von 9,00 m erlaubt.
Aber nur Garagen da man interesse hat Autos von der Strasse zu bekommen.
warum zählen mobile Holzlegen
Die müssen sich tatsächlich auch mal bewegen um MObel zu sein.

Warum ? Schon mal die Lebenläufe der Poliker gelesen

Klaus
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