Partyzelt direkt am Zaun

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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nina
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Partyzelt direkt am Zaun

Beitrag von nina » 30.05.2008, 14:29

Hallo,

Nachbar A hat ein Partyzelt (ohne Wände) direkt am Zaun festgemacht. Es überragt den Zaun um ca. 1 Meter. Der Garten von Nachbar B liegt ca. 1,5 Meter tiefer, die Wohnung in ca. 6 Metern Entfernung zum Zaun. Nachbar B hat dadurch weniger Licht in seiner Wohnung. Nachbar B bat A höflich, das Zelt wegen des Lichtes an eine andere Stelle zu setzen. A sagte zu, aber tat es dann doch nicht.
Gibt es nicht Bestimmungen über Mindestabstände und zulässige Höhen? Zu Bäumen, Garagen, etc. findet man das zu Hauf, aber hierzu nicht. Weiß jemand Bescheid oder kann sagen, wohin man sich wenden kann?

Danke im Voraus für jeden Hinweis.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.05.2008, 15:19

Mal auf unser Startseite den dritten Artikel lesen !?!

Das Zelt ist wie ein Möbel und die darf man aufbauen wo an will.

Bei 6 Meter Entfernung dürfte den das doch nicht stören. Licht kommt doch von oben.
direkt am Zaun festgemacht.
das darf nur der Besitzer des Zauns

Klaus

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