carport+Schuppen

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Jutta
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carport+Schuppen

Beitrag von Jutta » 13.06.2008, 17:09

Wir-A- besitzen ein Hammergrundstück mit GFL-Recht eingetragen im Grundbuch als Baulast. Dadurch gab uns der Besitzer vor uns-B- den Grundbuchauszug+ Lageplan, darauf sahen wir sein Carportplatz eingezeichnet v.Bauamt linksseitig am Rand des Grundstücks v. B.
Jetzt hat er B aber über die ganze Front an seinem Grundstücksende ca. 13 m als Grenzbebauung vor unserem Haus das Carport ca.5m und 8m anschließend den Schuppen gebaut Alls in einen Stück. Wir A sehen jetzt auf Bretter und unsere Küche ist dunkel.
Ich habe gelesen dass Carports immer im Profil=Anbauverpflichtung erstellt werden müssen, so ist es in der Nachbarschaft jedenfalls auch-längst am oder neben d. Haus, wie gesagt in seinem Plan ist es auch anders eingezeichnet. Darf er es so bauen???



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.06.2008, 17:43

Carports + Garage darf man meist direkt auf die Grenze stellen. Ein Carport ist ein Dach auf Stelzen. Wie lange ein Carport sein kann regelt das Baurecht.

Für einen Schuppen gelten die Grenzabstände des Nachbarrechts.

Das die Fenster von A im Keller liegen und nun dunkel sind kann B ignorieren.

Klaus
das Carport ca.5m und 8m
Satz nicht verstanden
m Profil=Anbauverpflichtung ers
Hä, was soll das sein

Jutta
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Beitrag von Jutta » 14.06.2008, 16:02

Mit 5m ist die Länge des Carports gemeint und 8m ist der Schuppen d.h. die gesamte Front an der Grundstücksgrenze zu A ist zugebaut. B hat durchgänige Balken(13m) einbetoniert und das halt als Carport und Schuppen gebaut. wozu gibt es ein vom Bauamt abgezeichneten Lageplan, wo Carport, Zufahrt genehmigt wurde, wenn alle bauen können wie Sie wollen?
Das mit derProfilgleichheit habe ich aus einer Anwaltsseite zur Grenzbebauung.
Danke für Euren Rat, -haben ohne Keller gebaut-!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.06.2008, 16:09

Was nach Baurrecht erlaubt ist kann sehr wohl nach Nachbarrecht verboten sein. Ich bekomme eine Baugenemigung für ein Carport unter dem Brandenburger Tor.

Mir ist neu das ein Bauamt einen Lageplan abzeichnet, entweder ist das genemigungsfrei oder genemigt. Dabei wird der Bauplan abgezeichnet und keine Landkarte.

Ich würde mal aufs Bauamt gehen und fragen. Dabei gleich mal die Überbauung lt. Bebauungsplan prüfen.

Und dann das Nachbarrecht des Bundesland von A lesen - hier sind die Grenzabstände vermerkt. Wie gesagt interessieren die das Bauamt kaum.

Klaus

Katrina33
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Re: carport+Schuppen

Beitrag von Katrina33 » 26.01.2011, 13:54

Falls der Nachbar eine Baugenehmigung vorweisen kann, darf das so stehen bleiben, jedoch wenn er keine Baugenehmigung hat, kannst du gegen den Bau vorgehen. Oder setz ihm doch einfach auch ein Carport vor die Nase.

Werbung entfernt [Red.]

Klaus
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Re: carport+Schuppen

Beitrag von Klaus » 26.01.2011, 14:02

wenn er keine Baugenehmigung hat, kannst du gegen den Bau vorgehen
Das Fehlen einer Baugenehmigung bringt dem Nachbarn gar nichts, das ist Sache der Öffentlichen Hand, wenn die wollen gibts eine Nachträgliche oder eine Duldung.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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