Ueberbau = Abriss ? bzw. muss sich A erpressen lassen ?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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goerdi
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Ueberbau = Abriss ? bzw. muss sich A erpressen lassen ?

Beitrag von goerdi » 22.06.2008, 21:13

Also mal zur vorgeschichte..(die hoert sich jetzt nicht nach Ueberbau an aber das kommt noch)
Vor ca 10 jahren hat A ein EFH auf ein gekauftes Grundstueck gebaut. Der Bau wurd nach dem Freistellungsverfahren abgewickelt und dabei wurde die Garage auf die Grenze gebaut (BayBO) und zwar so das zwischen garage von A und Haus von B ein 1,20 grosse Luecke "klafft". Das Haus von B war an C vermietet mit dem A nach anfaegnlichen Schwierigkeiten auch nach dem Auszug 2006 ein recht gutes Verhaeltnis hatte.
der Duchgang zwischen Garage von A und Haus von B wuerde ab und an von C dazu genutzt groessere Dinge vom Grundstueck hinter Haus zu abzutranportieren. (hat A jedesmal danach gefragt ob das OK waere) jetzt ist C weg und D da. jetz kommt B zu A und verlangt das die Boeschungsmauer zwischen Garage A und Haus B entfernt wird damit C ungehindert und ohne grosse Absaetze durch das Grundstueck von A auf das Grundstueck B kommt. Nachdem A dieses mit dem Hinweis das der jetztige Zustand schon weit ueber 6 Jahre herrscht und auch weiterhin bestand haben soll. sagt B er habe beim vermessungsamt nachgehakt und die Garage von A wuerde am Hinteren Teil 12,5 cm ueber die Grenze gehen waehrend sie am vorderen teil 10 cm von der Grenz weg waere. (also quasi schraeg ueber die grenze) welche auch zutreffend ist.
Und wenn A nicht bereit waere die Steine (welche auf dem Grund von A sind) weg zu raeumen wurde er A auf Abriss der Garage verklagen. Und zudem haetten er und Mieter D eh ein Recht auf ungehinderten Zugang zum Grundstueck hinter Haus B.
A hat B mittlerweile auf Basis der entprechenden regelungen im BGB eine Vorschlag gemacht welchen B nicht angenommen hat.
So wie stehn jetzt die Chancen fuer B
a) das Die Garage abgerissen wird
und
b) das er eine Einfriedung mit einem 1,20 m hohen Zaun oder Mauer verhindern kann

gruss g



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.06.2008, 22:42

a) das Die Garage abgerissen wird
kaum
b) das er eine Einfriedung mit einem 1,20 m hohen Zaun oder Mauer verhindern kann
nie

Wobei es sich wenn an es genau nimmt nicht mehr um einen genemigungsfreien Grenzbau handelt
sagt B er habe beim vermessungsamt nachgehakt
Ich hab meine Kristallkugel gefragt, beide Grundstücke gehören mir :-)

So was kann man nur vor Ort messen. Das wäre die Auftrage von A gewesen.

Ich habe in BW mal gehört das Grenzsteine bis zu 15cm Tolleranzen aufweisen. Auch wenn diese eingemessen sind.

Die Mieter haben gar nichts zu wollen.


Klaus

goerdi
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Beitrag von goerdi » 23.06.2008, 09:05

das die Garagae ueberbaut ist fuer A ja unstrittig. Wobei lediglich der Umfang strittig ist (an der Garage waren Styrodurplatten die D mittlerweile widerechtlich entfernt hat) aber in anbetracht des Unterschieds 0,3 oder 0,2 qm ueberbaut ist das eher irrelevant.
Das mit dem Zaun (Sprich Einfriedung) steht so allerdings im Bebauungsplan (Hecke/Zaun/ oder Mauer mit Bis zu 1,20 m ueber urspungsgelaendeniveau.
A stoert dabei nur das
a) in Erpressermanier versucht wird an "Rechte" zu kommen
und
b) warum B/D nicht ihr "Glueck" bei den andern beiden Nachbarn versuchen zumal sie sich dann nicht durch die 1 bis 1,20 breite Oeffnung zwaengen muesste.

dazwischen gab es immer wieder mal "etwas" Zoff weil B z.B. das Auto vor der Garage park (in der Garage stehen Fahrraeder / Mofa usw)
Oder das eben an diesem Duchgang KIes gelagtert wurde (ist in erachzen von A die beste Moeglichkeit fuer A da er den Kies ja nicht auf die Strasse kippen kann und ihn sich auch nicht selbst vor den Hausaufgang kippen will.

D hat auch schon wiederholt Fotos auf dem Grundtstueck von A Gemacht usw. die die "Steiene" welche zu hoch sind (30 cm) zeigen.
Quasi "neverending story" :-(

ciao goerdi

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.06.2008, 09:17

Und, man muss nicht mit fremden Kinden spielen.
Mich stört das dumme Geschwätz meines Nachbar nicht - ich spreche nicht mit ihm und egal was er schimpft - ich bin taub auf dem Ohr.

Dem Nachbar stehen für den Überbau eine Rente zu, mehr aber auch nicht. Ich würde dem eine angemessene Überweisen oder einfach einen Scheck schicken.

Selberständlich muss man sich an den Bebauungplan halten, jedoch kann es egal sein wie Mieter der Nachbarn wohin auch immer kommen.

Wenn der Druchgang nicht mit Rechten belegt ist würde ich ihn zustellen und fertig.

Klaus

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Beitrag von goerdi » 23.06.2008, 12:34

Was waere denn in diesem Fall "angemessen"?

Grundtsueckspreis zur Zeit der Ueberbauung ca. 100€qm und Ueberbaute Flache ca 0,3-0,5 qm (werde das aber noch genauer ausrechnen)

BTW: Zum Thema des Wegerecht, ich denke auch mal das der Nachbar kein Recht auf Notwegerecht hat da
a) er sein Grundstueck hinterm Haus durch die Wohnung/DHH erreichen kann (ist zwar laestig alles durch die Wohnung zu schleifen, daskann aber nicht mein Problem sein)
b) der Druchgang bei mir auch nicht breiter als ne Tuere ist also mit grosserem Geraet kommt er eh nicht durch)
c) hat er ja auch noch 2 andere angrenzende Nachbarn bei denen er das geltend machen koennte (bei einen haette er ja auch fast unbegrenzte Breite zur Verfuegung)

Ciao gerd

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.06.2008, 12:48

Grundtsueckspreis zur Zeit der Ueberbauung ca. 100€qm und Ueberbaute Flache ca 0,3-0,5 qm (werde das aber noch genauer ausrechnen)
Ich würde den 50 Euro schicken und verlangen dafür eine Abrechnung zu erstellen, bzw nach Verbrauch des Vorschuss sich zu wieder melden.
damit kann er nicht klagen solange er Geld hat.
Sonst Kaufpreis Bauland durch Nutzungsdauer plus Finanzkosten. Ich würde Kaufpreis /10 Jahre * 8 % Zinskosten rechnen.

Ein Notwegerecht für den garten hinterm Haus gibts nicht, da die Not durch den Bau des Hauses selber verursacht wurde.

Klaus

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Beitrag von goerdi » 23.06.2008, 13:10

OK aber leider war dessen Haus vor unserem Haus gebaut.
Lt. Bauordnung Bebaungsplan ist es aber erlaubt bis zu 8 m Garagen u.Ae. auf der Grenz zu bauen.

Wg. Rente habe ich mal folgendes gefunden.

Ueberbaute Flaeche * Grundstueckspreis zur Zeit der Ueberbauung * Zinsatz fuer Kaptialanlage ohne Risko
(in dem Beispielwars mit 4% gerechnet)
und das war aber schon nach 2002 erstellt)

Der "Hit" dabei ist das E bei B auch ueberbaut hat, aber als "altereingessessener" toleriert er das.

Gruss gerd

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.06.2008, 13:19

Ich denke mal die Anschreibung ist auch mit einzurechnen, denn sonst erhält der ja ewig Geld.

Alles andere interessiert wenig.

Klaus

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Beitrag von goerdi » 23.06.2008, 13:48

Rente drueckt das ja (jedes Jahr) aus m.W. gibts aber auch da ne Zahlgrenze (sprich erst einem bestimmten Betrag muss man wirklich Zahlen)

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.06.2008, 13:50

? bin ich überfragt

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Beitrag von goerdi » 23.06.2008, 14:02

OK.. A wird aber heute Abend mal bei den Mietern D vorbeischaun (da nach Anschein von A eher die Mieter die "verursacher" sind)
Das ist zwar jetzt falsches unter-forum, aber A ist am Ueberlegen ob er nicht zumindest bei der Mieterin (die sich aufgrund anfeindungen seitens seiner Frau usw. doch recht unkoopertiv verhaelt) ein Hausverbot ausspricht. (mit den enstprechenden konsequenzen natuerlich) A denkt mal das hat zumindest die Wirkung das Mieter/Mieterin mal ueber ihr verhalten und ihr Anspruchsdenken nachgruebeln.
Das eigentliche Problem ist das Eigentuemer B seine Mieter allem Anschein nach mit Eigentuemeraehnlichen "Rechten" "ausstattet (O-Zitat " Die duerfen alles entscheiden")

gruss goerdi

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