gemeinde will boeschung aber mauer ist OK

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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goerdi
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gemeinde will boeschung aber mauer ist OK

Beitrag von goerdi » 20.07.2008, 19:57

also (erst mal zur Info => das Ganze spielt in BW)
es existiert eine geteeret Strasse an einem berg in ein Neubaugebiet (ist sehr eng) aber hat so schon seit ueber 30 Jahren Bestand)
an dieser Strasse bergwaerts haben die Anrainer A / B / C / D / E und F ein grundsteuck welches mit einer Trockenmauer (die etwas von der Grenze zurueckgebaut ist) gesichert ist. Jetzt ist bei Anrainer F und E ein teil der Mauer eingestuerzt. Jetzt hat die Gemiende den Vorschlag gemacht (warum auch immer die haben zuviel Geld) jedem Eigentuemer 5 Meter der Gruendstuecke abzukaufen und das Ganze anzuboeschen (die Mauer ist etwa 1,5 bis 2 Meter hoch) sodas effektiv der Weg 1 oder 1,5 meter breiter werden wuerde.
jetzt hat aber ein Eigentuemer (sagen wir mal C) bedenken das die Boeschung das Grundstueck nicht "oben" halten kann (da ist alles Sandboden) sprich das die Boeschung (welche ja dann der Gemeinde gehoert) nachgibt und das Grundstueck quasi auf die Strasse rutscht (Verkehrsicherungspflicht)
Jetzt wer ist dafuer haftbar wenn das passiert ? (Im vertragsentwurf ist das nicht vorgesehen)
Kann man C zwingen das ganze Spiel mitzumachen (die Mauer ist bei C ja noch OK) ?
C waere ja bereit zum verbreitern des Weges 1 bis 2 Meter abzugeben aber nur wenn wie bisher eine mauer den Hang sichert

Gruss goerdi



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.07.2008, 20:52

Der Druck auf eine Mauer ist weit größer als der an eine Böschung. Daher ist die Gefahr größer das die einstürzt. Es haftet immer der dessen Schuld es ist. Bei Naturgewalten keiner.
C waere ja bereit zum verbreitern des Weges 1 bis 2 Meter abzugeben aber nur wenn wie bisher eine mauer den Hang sichert
Ja dann gehts eben nicht
Jetzt wer ist dafuer haftbar wenn das passiert ? (Im vertragsentwurf ist das nicht vorgesehen)
Dann ist das eine Bedinung die das Geschäft verhindert
Kann man C zwingen das ganze Spiel mitzumachen (die Mauer ist bei C ja noch OK) ?
Dazu bräuchte man ein triftgen Grund, enteignen geht nicht so einfach

Klaus

goerdi
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Beitrag von goerdi » 20.07.2008, 21:21

gut... ich tippe aber mal das in den ersten 2-3 jahren bis die Boeschung richtig bewachsen ist das Risiko das die Boeschung bei starkem regen rutscht groesser ist als bei der existierenden Mauer.
Zumal bei der Verbreiterung mit der Mauer nur 30qm abgegeben werden muessten bei der Boeschungsloesung sinds beinahe 90 qm (die gemeinde zahlt 1 EUR/qm)

gruss goerdi

Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.07.2008, 21:54

die gemeinde zahlt 1 EUR/qm
Das nennt man eher schenken.

Es spielt doch kein Rolle ob das rutscht oder nicht - der VK bestimmt die Ausführung des Vertrags, der Käufer stimmt zu oder lässt es sein.

Ob das hält, müsste man eben einen Fachmann fragen.

Klaus

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