Pferdeweide als "Nachbar" !
Moderator: Klaus
Pferdeweide als "Nachbar" !
Partei A hat sich ein Grundstück in ländlicher Lage gekauft,an dessen Grenze Partei B eine kleine Pferdeweide hat.
Dummerweise verläuft die Weide zur Hälfte direkt am Haus entlang( Grundstücksgrenze), die andere Hälfte am Garten.
Inzwischen mußte "A" feststellen, das die Pferdchen auch jede Menge Fliegen und sonstiges Getier anziehen.
Frage :
A ) Wie weit muß der Pferdezaun von dem Haus entfernt sein ?
B ) Partei B hat auch einen "duftenden" Pferdemisthaufen neben dem Garten von Partei A angehäuft (ca. 5x2 Meter). Gibt es hier auch Grenzwerte ?
Vorerst schönen Gruß ... !
Dummerweise verläuft die Weide zur Hälfte direkt am Haus entlang( Grundstücksgrenze), die andere Hälfte am Garten.
Inzwischen mußte "A" feststellen, das die Pferdchen auch jede Menge Fliegen und sonstiges Getier anziehen.
Frage :
A ) Wie weit muß der Pferdezaun von dem Haus entfernt sein ?
B ) Partei B hat auch einen "duftenden" Pferdemisthaufen neben dem Garten von Partei A angehäuft (ca. 5x2 Meter). Gibt es hier auch Grenzwerte ?
Vorerst schönen Gruß ... !
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Der will ja nur spielen !
Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Da steckt bereits die Antwort drin.Grundstück in ländlicher Lage gekauft,
Wegen der Pferdekoppel gibt es keinerlei Abstände wenn beide Grundstücke Mischgebiet, oder Landwirschaftlich nutzbares Land sind.
Wäre das Grundstück von A und B in einem Wohngebiet wäre das anders.
Der Misthaufen darf nicht stinken - wobei man die Grenzen auf "Grundstück in ländlicher Lage" viel höher sind als in der Stadt.
Mit Nachbar sprechen und Geld mitnehmen. Der soll einfach einen 2 Meter Streifen verpachten. So ein Landwirt muss auch Geld verdienen.
Klaus
Erstmal schönen Dank für die schnelle Antwort !
Die Pferdekoppel grenzt in diesem Fall direkt am Haus, wenn die Tierchen etwas größer wären, könnten sie ins Haus gucken.
Der Fall bezieht sich auf ein kleines Dorf, was aber in meinen Augen durchaus Wohngebiet ist, oder ?
Schliesslich hat "A" ja kein freistehendes Haus auf irgendeinem Acker !
Einziger Nachteil hier, "A" wohnt am Ortsrand, hat aber links und rechts Nachbarn.
Die Pferdekoppel grenzt in diesem Fall direkt am Haus, wenn die Tierchen etwas größer wären, könnten sie ins Haus gucken.
Der Fall bezieht sich auf ein kleines Dorf, was aber in meinen Augen durchaus Wohngebiet ist, oder ?
Schliesslich hat "A" ja kein freistehendes Haus auf irgendeinem Acker !
Einziger Nachteil hier, "A" wohnt am Ortsrand, hat aber links und rechts Nachbarn.
Selber in Grenzbausweise bauen und dann verlangen das der Nachbar Abstand einhält - Frech
Immer Aufpassen das der Nachbar nicht kontrolliert ob alle Fenster genemigt sind, denn im die meisten Grenzbauwänder darf man keine Fenster einbauen.
Ob Wohngebiet oder Misch oder Gewerbegebiet steht im Bebauungsplan. Kaum anzunehmen das ein ganzes Dorf Wohngebiet ist.
Klaus
Immer Aufpassen das der Nachbar nicht kontrolliert ob alle Fenster genemigt sind, denn im die meisten Grenzbauwänder darf man keine Fenster einbauen.
Ob Wohngebiet oder Misch oder Gewerbegebiet steht im Bebauungsplan. Kaum anzunehmen das ein ganzes Dorf Wohngebiet ist.
Klaus
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