Pferdeweide als "Nachbar" !

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Schlosser
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Pferdeweide als "Nachbar" !

Beitrag von Schlosser » 18.08.2008, 14:31

Partei A hat sich ein Grundstück in ländlicher Lage gekauft,an dessen Grenze Partei B eine kleine Pferdeweide hat.
Dummerweise verläuft die Weide zur Hälfte direkt am Haus entlang( Grundstücksgrenze), die andere Hälfte am Garten.
Inzwischen mußte "A" feststellen, das die Pferdchen auch jede Menge Fliegen und sonstiges Getier anziehen.
Frage :
A ) Wie weit muß der Pferdezaun von dem Haus entfernt sein ?
B ) Partei B hat auch einen "duftenden" Pferdemisthaufen neben dem Garten von Partei A angehäuft (ca. 5x2 Meter). Gibt es hier auch Grenzwerte ?

Vorerst schönen Gruß ... !



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.08.2008, 15:03

Grundstück in ländlicher Lage gekauft,
Da steckt bereits die Antwort drin.

Wegen der Pferdekoppel gibt es keinerlei Abstände wenn beide Grundstücke Mischgebiet, oder Landwirschaftlich nutzbares Land sind.
Wäre das Grundstück von A und B in einem Wohngebiet wäre das anders.

Der Misthaufen darf nicht stinken - wobei man die Grenzen auf "Grundstück in ländlicher Lage" viel höher sind als in der Stadt.

Mit Nachbar sprechen und Geld mitnehmen. Der soll einfach einen 2 Meter Streifen verpachten. So ein Landwirt muss auch Geld verdienen.

Klaus

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Beitrag von Schlosser » 18.08.2008, 16:12

Erstmal schönen Dank für die schnelle Antwort !

Die Pferdekoppel grenzt in diesem Fall direkt am Haus, wenn die Tierchen etwas größer wären, könnten sie ins Haus gucken.

Der Fall bezieht sich auf ein kleines Dorf, was aber in meinen Augen durchaus Wohngebiet ist, oder ?
Schliesslich hat "A" ja kein freistehendes Haus auf irgendeinem Acker !
Einziger Nachteil hier, "A" wohnt am Ortsrand, hat aber links und rechts Nachbarn.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.08.2008, 16:40

Selber in Grenzbausweise bauen und dann verlangen das der Nachbar Abstand einhält - Frech :-)

Immer Aufpassen das der Nachbar nicht kontrolliert ob alle Fenster genemigt sind, denn im die meisten Grenzbauwänder darf man keine Fenster einbauen.

Ob Wohngebiet oder Misch oder Gewerbegebiet steht im Bebauungsplan. Kaum anzunehmen das ein ganzes Dorf Wohngebiet ist.

Klaus

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