Anzeige wegen Gartenteich.
Moderator: Klaus
Anzeige wegen Gartenteich.
Hallo
Bundesland: Saarland
Also Nachbar A hat eine Anzeige bekommen von Nachbar B wegen seines Gartenteiches.
Der Gartenteich von Nachbar A ist 2 m von der Grundstücks Grenze Entfernt,
und wurde auf der Seite von Nachbar B ca 50 cm Aufgeschüttet wegen des Grundstückgefälle.
Also was hat Nachbar A Falsch gemacht?
Ist der Gartenteich zu nahe an der Grundstücks Gränze?
oder hätte Nachbar A die 50 cm nicht dürfen Aufschütten?
PS: Die Aufschüttung ist 1,5 m von der Grundstücks Grenze von Nachbar B entfernt.
Gruß ARChE
Bundesland: Saarland
Also Nachbar A hat eine Anzeige bekommen von Nachbar B wegen seines Gartenteiches.
Der Gartenteich von Nachbar A ist 2 m von der Grundstücks Grenze Entfernt,
und wurde auf der Seite von Nachbar B ca 50 cm Aufgeschüttet wegen des Grundstückgefälle.
Also was hat Nachbar A Falsch gemacht?
Ist der Gartenteich zu nahe an der Grundstücks Gränze?
oder hätte Nachbar A die 50 cm nicht dürfen Aufschütten?
PS: Die Aufschüttung ist 1,5 m von der Grundstücks Grenze von Nachbar B entfernt.
Gruß ARChE
Gruß ARChE
Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits
Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....
mehr Infos
Hallo
Aber ich vermute das ist Rache,
da Nachbar B auf die Grundstück Grenze
von Nachbar A Bauen wollte,
Nachbar A hat aber Abgelehnt
da Nachbar B bei seinem letzten Anbau,
bei Nachbar A einen Schaden von über 1000 € hinterlassen hat,
Nachbar B hat Abgelehnt den Schaden zu ersetzen.
Gruß Arche
Die Anzeige wird bei der Baupolizei Gestellt.Wie - Anzeige - bei der Polizei ?
Das Dachte ich auch.Ich sehe bei dem Abstand kein Problem.
Aber ich vermute das ist Rache,
da Nachbar B auf die Grundstück Grenze
von Nachbar A Bauen wollte,
Nachbar A hat aber Abgelehnt
da Nachbar B bei seinem letzten Anbau,
bei Nachbar A einen Schaden von über 1000 € hinterlassen hat,
Nachbar B hat Abgelehnt den Schaden zu ersetzen.
Gruß Arche
Gruß ARChE
Bauamt nennt man das, und ich zeig jetzt den Schröder an weil das Brandenburger Tor zu hoch ist.
Solange das Bauamt nicht sagt ist das doch egal, und die werden schon schreiben wenn was zu beanstanden ist.
Kann ich mir kaum vorstellen
Klaus
Solange das Bauamt nicht sagt ist das doch egal, und die werden schon schreiben wenn was zu beanstanden ist.
Kann ich mir kaum vorstellen
Dann klagt man einfach....bei Nachbar A einen Schaden von über 1000 € hinterlassen hat,
Nachbar B hat Abgelehnt den Schaden zu ersetzen.
Klaus
Hallo Klaus
Nachbar A weis das er hätte Nachbar B können verklagen,
Nachbar A hat mal wieder auf die Zähne Gebissen
und schöne Miene zum Bösen spiel gemacht,
wie bei allen anderen Aktionen von Nachbar B,
jetzt hat aber Nachbar A die Schnauze voll.
Nachbar A hat zwar eine Versicherung,
aber er wollte sich den Stress nicht antun.
Jedenfalls hat das Bauamt einen Besichtigungstermin vorgeschlagen,
ich bin auf die Meinung des Beamten Gespannt.
Nachbar A weis das er hätte Nachbar B können verklagen,
Nachbar A hat mal wieder auf die Zähne Gebissen
und schöne Miene zum Bösen spiel gemacht,
wie bei allen anderen Aktionen von Nachbar B,
jetzt hat aber Nachbar A die Schnauze voll.
Nachbar A hat zwar eine Versicherung,
aber er wollte sich den Stress nicht antun.
Jedenfalls hat das Bauamt einen Besichtigungstermin vorgeschlagen,
ich bin auf die Meinung des Beamten Gespannt.
Zuletzt geändert von ARChE am 14.09.2008, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß ARChE
Hallo Klaus
Entschuldige das ich erst jetzt Antworte,
aber mir geht es Gesundheitlich mal wieder sehr Schlecht.
In dem Brief vom Bauamt steht!
An der Grundstücksgrenze kann schon gar keine Rede sein,
die Aufschüttung ist 1,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt,
das Wasser ist 2 m von der Grundstücksgreze entfernt.
Wie ich inzwischen festgestellt habe,
gibt die Bauordnung des Saarlands gibt in § 65 in Abs. 2 k Wasserbecken
und in Abs. 7 die Aufschüttung vor.
in § 65 in Abs. 2 k Wasserbecken Steht
der Gartenteich hat knapp 4 m Durchmesser,
mein Gartenteich ist Kreisrund
und hat eine Tiefe von 80 cm.
in Abs. 7 die Aufschüttung
und zwischen 0,50 m und 1 m Breiter als der Gartenteich.
Also Rechnen wir mal Großzügig,
6 m x 6 m = 36 m²
also komme ich nicht einmal annähernd an die 300² ran.
Gesichert habe ich die Aufschüttung durch Steine,
das ist so ein Riegelsystem (Vablo),
ein Stein wiegt 52 Kg.
Gestern war das Bauamt hier,
haben sich alles Fotografiert und Aufgeschrieben,
Aussage haben sie keine gemacht,
sie müssen erst alles überprüfen,
der bescheid kommt Schriftlich,
darauf bin ich gespannt.
Entschuldige das ich erst jetzt Antworte,
aber mir geht es Gesundheitlich mal wieder sehr Schlecht.
In dem Brief vom Bauamt steht!
Nach Anzeige ihres Nachbarn haben sie an der Grundstücksgrenze zu Parz. Nr. xxxx/x folgende Baumaßnahme durchgeführt.
Aufschüttungen, Gartenteich
An der Grundstücksgrenze kann schon gar keine Rede sein,
die Aufschüttung ist 1,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt,
das Wasser ist 2 m von der Grundstücksgreze entfernt.
Wie ich inzwischen festgestellt habe,
gibt die Bauordnung des Saarlands gibt in § 65 in Abs. 2 k Wasserbecken
und in Abs. 7 die Aufschüttung vor.
in § 65 in Abs. 2 k Wasserbecken Steht
Da komme ich nicht einmal annähernd ran,Wasserbecken im Freien bis zu 100 m³ Rauminhalt und deren luftgetragene Überdachungen bis zu 100 m² Grundfläche, ausgenommen im Außenbereich
der Gartenteich hat knapp 4 m Durchmesser,
mein Gartenteich ist Kreisrund
und hat eine Tiefe von 80 cm.
in Abs. 7 die Aufschüttung
Also meine Aufschüttung ist 50 cm Hochselbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu 2 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 300 m² Grundfläche haben
und zwischen 0,50 m und 1 m Breiter als der Gartenteich.
Also Rechnen wir mal Großzügig,
6 m x 6 m = 36 m²
also komme ich nicht einmal annähernd an die 300² ran.
Gesichert habe ich die Aufschüttung durch Steine,
das ist so ein Riegelsystem (Vablo),
ein Stein wiegt 52 Kg.
Gestern war das Bauamt hier,
haben sich alles Fotografiert und Aufgeschrieben,
Aussage haben sie keine gemacht,
sie müssen erst alles überprüfen,
der bescheid kommt Schriftlich,
darauf bin ich gespannt.
Gruß ARChE
Das steht doch jeweils "bis" und wenn das keiner Kommentiert steht eigentlich nichts.
Was sollen die tun wenn es eine Anzeige gibt? In der Kartei schauen welcher der beiden NAchbarn ein Idiot ist - ne die prüfen erst mal.
Schauen dann ins Gesetz und machen was oder nicht.....
Also mal abwarten was passiert.
Oder ein paar Molche ansiedeln - und dann die Naturschuzbehörde auch mal fragen
Klaus
Es gelten Bauornung, Nacharrech, Behbauungsplan, Sicherheotsvorschriften aller Art, Geräuschmessungen, Naturschutz
Was sollen die tun wenn es eine Anzeige gibt? In der Kartei schauen welcher der beiden NAchbarn ein Idiot ist - ne die prüfen erst mal.
Schauen dann ins Gesetz und machen was oder nicht.....
Also mal abwarten was passiert.
Oder ein paar Molche ansiedeln - und dann die Naturschuzbehörde auch mal fragen
Klaus
Es gelten Bauornung, Nacharrech, Behbauungsplan, Sicherheotsvorschriften aller Art, Geräuschmessungen, Naturschutz
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