Anzeige wegen Gartenteich.

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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ARChE
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Anzeige wegen Gartenteich.

Beitrag von ARChE » 14.09.2008, 12:55

Hallo

Bundesland: Saarland

Also Nachbar A hat eine Anzeige bekommen von Nachbar B wegen seines Gartenteiches.

Der Gartenteich von Nachbar A ist 2 m von der Grundstücks Grenze Entfernt,
und wurde auf der Seite von Nachbar B ca 50 cm Aufgeschüttet wegen des Grundstückgefälle.

Also was hat Nachbar A Falsch gemacht?

Ist der Gartenteich zu nahe an der Grundstücks Gränze?

oder hätte Nachbar A die 50 cm nicht dürfen Aufschütten?

PS: Die Aufschüttung ist 1,5 m von der Grundstücks Grenze von Nachbar B entfernt.


Gruß ARChE
Gruß ARChE



Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

mehr Infos



Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.09.2008, 13:40

Wie - Anzeige - bei der Polizei ? Oder wegen was, welchen Anspruch macht wer geltend. Ist das ne Klage oder was.

Ich sehe bei dem Abstand kein Problem.

Klaus

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Beitrag von ARChE » 14.09.2008, 17:29

Hallo
Wie - Anzeige - bei der Polizei ?
Die Anzeige wird bei der Baupolizei Gestellt.

Ich sehe bei dem Abstand kein Problem.
Das Dachte ich auch.


Aber ich vermute das ist Rache,
da Nachbar B auf die Grundstück Grenze
von Nachbar A Bauen wollte,
Nachbar A hat aber Abgelehnt
da Nachbar B bei seinem letzten Anbau,
bei Nachbar A einen Schaden von über 1000 € hinterlassen hat,
Nachbar B hat Abgelehnt den Schaden zu ersetzen.


Gruß Arche
Gruß ARChE

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.09.2008, 17:31

Bauamt nennt man das, und ich zeig jetzt den Schröder an weil das Brandenburger Tor zu hoch ist.

Solange das Bauamt nicht sagt ist das doch egal, und die werden schon schreiben wenn was zu beanstanden ist.

Kann ich mir kaum vorstellen
bei Nachbar A einen Schaden von über 1000 € hinterlassen hat,
Nachbar B hat Abgelehnt den Schaden zu ersetzen.
Dann klagt man einfach....

Klaus

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Beitrag von ARChE » 14.09.2008, 18:12

Hallo Klaus

Nachbar A weis das er hätte Nachbar B können verklagen,
Nachbar A hat mal wieder auf die Zähne Gebissen
und schöne Miene zum Bösen spiel gemacht,
wie bei allen anderen Aktionen von Nachbar B,
jetzt hat aber Nachbar A die Schnauze voll.

Nachbar A hat zwar eine Versicherung,
aber er wollte sich den Stress nicht antun.

Jedenfalls hat das Bauamt einen Besichtigungstermin vorgeschlagen,
ich bin auf die Meinung des Beamten Gespannt.
Zuletzt geändert von ARChE am 14.09.2008, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß ARChE

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.09.2008, 21:25

Die Meinung eines "Beamten" interessiert nicht, ich würde erst auf Bescheide reagieren.

Klaus

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Beitrag von ARChE » 14.09.2008, 21:29

Hallo Klaus

Gut zu wissen.

Danke
Gruß ARChE

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Beitrag von ARChE » 24.09.2008, 11:10

Hallo Klaus

Entschuldige das ich erst jetzt Antworte,
aber mir geht es Gesundheitlich mal wieder sehr Schlecht.

In dem Brief vom Bauamt steht!
Nach Anzeige ihres Nachbarn haben sie an der Grundstücksgrenze zu Parz. Nr. xxxx/x folgende Baumaßnahme durchgeführt.

Aufschüttungen, Gartenteich

An der Grundstücksgrenze kann schon gar keine Rede sein,
die Aufschüttung ist 1,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt,
das Wasser ist 2 m von der Grundstücksgreze entfernt.


Wie ich inzwischen festgestellt habe,
gibt die Bauordnung des Saarlands gibt in § 65 in Abs. 2 k Wasserbecken
und in Abs. 7 die Aufschüttung vor.

in § 65 in Abs. 2 k Wasserbecken Steht
Wasserbecken im Freien bis zu 100 m³ Rauminhalt und deren luftgetragene Überdachungen bis zu 100 m² Grundfläche, ausgenommen im Außenbereich
Da komme ich nicht einmal annähernd ran,
der Gartenteich hat knapp 4 m Durchmesser,
mein Gartenteich ist Kreisrund
und hat eine Tiefe von 80 cm.


in Abs. 7 die Aufschüttung
selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu 2 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 300 m² Grundfläche haben
Also meine Aufschüttung ist 50 cm Hoch
und zwischen 0,50 m und 1 m Breiter als der Gartenteich.

Also Rechnen wir mal Großzügig,
6 m x 6 m = 36 m²
also komme ich nicht einmal annähernd an die 300² ran.

Gesichert habe ich die Aufschüttung durch Steine,
das ist so ein Riegelsystem (Vablo),
ein Stein wiegt 52 Kg.

Gestern war das Bauamt hier,
haben sich alles Fotografiert und Aufgeschrieben,
Aussage haben sie keine gemacht,
sie müssen erst alles überprüfen,
der bescheid kommt Schriftlich,
darauf bin ich gespannt.
Gruß ARChE

Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.09.2008, 12:30

Das steht doch jeweils "bis" und wenn das keiner Kommentiert steht eigentlich nichts.
Was sollen die tun wenn es eine Anzeige gibt? In der Kartei schauen welcher der beiden NAchbarn ein Idiot ist - ne die prüfen erst mal.
Schauen dann ins Gesetz und machen was oder nicht.....

Also mal abwarten was passiert.

Oder ein paar Molche ansiedeln - und dann die Naturschuzbehörde auch mal fragen :-)

Klaus

Es gelten Bauornung, Nacharrech, Behbauungsplan, Sicherheotsvorschriften aller Art, Geräuschmessungen, Naturschutz

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Beitrag von ARChE » 24.09.2008, 21:56

Hallo Klaus
Oder ein paar Molche ansiedeln - und dann die Naturschuzbehörde auch mal fragen
Ist nicht notwendig,
die Molche (keine Frosch Molche) sind schon in massen da,
die müssen wohl von der Nachbarschaft übergesiedelt sein,
es gibt ja mehrere Gartenteiche in der Nachbarschaft.
Gruß ARChE

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Beitrag von Klaus » 24.09.2008, 22:01

Es gibt Molche die unter Naturschutz stehen und verhindern das selbst illegale Teich bleiben müssen - Naturschutzbörde mal fragen :-)

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Beitrag von ARChE » 25.09.2008, 00:29

Hallo Klaus

Ich habe aber keine Ahnung ob es eine Art ist
oder mehrere,
sie sind ja sehr scheu,
es wehre kein Problem im Sumpf bereich welche zu Fangen,
aber ich will sie ja nicht Stören.

PS Ich habe aber auch keine Ahnung welche Arten geschützt sind.
Gruß ARChE

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.09.2008, 07:43

Das Ding mit den Knöpfen ist ein Telefon, alles andere soll die Naturschutzbehörde (er)klären.

Klas

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Beitrag von ARChE » 25.09.2008, 08:56

Hallo
Das Ding mit den Knöpfen ist ein Telefon, alles andere soll die Naturschutzbehörde (er)klären.
Mit dem Gartenteich und der Aufschüttung
müsste eigentlich alles mit rechten dingen zugegangen sein,
ich hoffe das die Molche in Ruhe und Frieden weiterleben dürfen.
Gruß ARChE

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Beitrag von ARChE » 26.09.2008, 09:52

Hallo

Das Bauamt war hier,
mit 2 Personen
die haben Bilder Gemacht
und alles Abgemessen
und Aufgeschrieben.

Sie Sagen die Antwort kommt Schriftlich.

Jetzt heißt es nur noch Warten, Warten, Warten ..............


:?: :twisted: :?: :twisted:
Gruß ARChE

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Beitrag von ARChE » 27.09.2008, 22:07

Hallo Klaus

Heute kam der Bescheid
vom Bauamt,
es ist alles in Ordnung,
ich muss nichts verändern,
ich habe alles richtig gemacht.

Also die Molche können in Ruhe und Frieden weiterleben.

Nochmals Danke für deine Hilfe.
Gruß ARChE

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