darf man seinen zaun einfach abbauen?
Moderator: Klaus
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- Beiträge: 2
- Registriert: 26.09.2008, 17:39
darf man seinen zaun einfach abbauen?
hallo.
kurz und schmerzlos.
kann man im land BRB einfach seinen zaun (den man auf sein grundstueck gezogen hat) zum nachbarn hin entfernen? (ich denke hier an §28 punkt 1 des brandenburgischen nachbarschaftsrecht.)
falls ja, welche gruende muessen vorliegen?
danke fuer schnelle antworten.
kurz und schmerzlos.
kann man im land BRB einfach seinen zaun (den man auf sein grundstueck gezogen hat) zum nachbarn hin entfernen? (ich denke hier an §28 punkt 1 des brandenburgischen nachbarschaftsrecht.)
falls ja, welche gruende muessen vorliegen?
danke fuer schnelle antworten.
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Selbstverständlich darf man das.
Nur in Brandenburg muss man danach eben einen Neuen setzen. Genau wie es in der Vorschrift erklärt wird
Und man muss es vorher anzeigen.
es sei denn..., ach lesen Sie die Ausnahmen selbst
http://www.nachbarschaftsstreit.de/gese ... denburg#28
die Frage wird sein ob man deswegen klagen will, denn das Nachbarrecht muss man selbst verfolgen.
Klaus
Nur in Brandenburg muss man danach eben einen Neuen setzen. Genau wie es in der Vorschrift erklärt wird
Und man muss es vorher anzeigen.
es sei denn..., ach lesen Sie die Ausnahmen selbst
http://www.nachbarschaftsstreit.de/gese ... denburg#28
die Frage wird sein ob man deswegen klagen will, denn das Nachbarrecht muss man selbst verfolgen.
Klaus
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aber...
hallo klaus.
vielen dank fuer die schnelle antwort.
mein problem bezieht sich glaube, wie es aussieht, auf eine schikane-aktion eines nachbarn.
"bla bla bla ... der muss erst mal zeitweilig weg ... damit muesst ihr eben mal klar kommen" (grund: aussenarbeiten [durch eine schneckenaehnliche firma], die ein solches verhalten jedoch nicht erfordert haetten)
dieser zustand haelt nun schon vier wochen an und wir sind es leid.
auf eine reaktion unsererseits warten sie wie die woelfe, aber bis jetzt konnten wir uns beherrschen.
hat man eine handhabe?
kann man sich auf den § berufen oder aber dauern die arbeiten nun so lange, wie sie dauern?
danke fuer alles.
vielen dank fuer die schnelle antwort.
mein problem bezieht sich glaube, wie es aussieht, auf eine schikane-aktion eines nachbarn.
"bla bla bla ... der muss erst mal zeitweilig weg ... damit muesst ihr eben mal klar kommen" (grund: aussenarbeiten [durch eine schneckenaehnliche firma], die ein solches verhalten jedoch nicht erfordert haetten)
dieser zustand haelt nun schon vier wochen an und wir sind es leid.
auf eine reaktion unsererseits warten sie wie die woelfe, aber bis jetzt konnten wir uns beherrschen.
hat man eine handhabe?
kann man sich auf den § berufen oder aber dauern die arbeiten nun so lange, wie sie dauern?
danke fuer alles.
In diesem fiktiven Fall (Regeln)
4 Wochen für Bauarbeitem ? Normal
Zeit stört, kommt weg ? Normal
Da muss es einem schon saumässig langweiligsein dagegen vorzugehen
Denn vor Gericht wird man unterliegen wenn der nun gut erzählt.
Klaus
4 Wochen für Bauarbeitem ? Normal
Zeit stört, kommt weg ? Normal
Da muss es einem schon saumässig langweiligsein dagegen vorzugehen
Man kann sich auf Tora und Talmut berufen wenns einem Spaß macht, oder das Kamsutra zitieren - es muss nur den Nachbarn beeindruckenkann man sich auf den § berufen oder aber dauern die arbeiten nun so lange, wie sie dauern?
Denn vor Gericht wird man unterliegen wenn der nun gut erzählt.
Das muss weh tun ?!?! Was stört mich ein entfernter Zaun ?auf eine schikane-aktion eines nachbarn.
Klaus
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