Berechnung der Bruttogrundfläche

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Moderator: Klaus

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fleissigesliesschen
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Berechnung der Bruttogrundfläche

Beitrag von fleissigesliesschen » 18.11.2008, 21:17

bei einer Wertermittlung wurde eine Bruttogrundfläche von 250m² in Ansatz gebracht. Die Wohnfläche beträgt 125m².
Das Gebäude ist 1,5 geschossig.
A kommt nach seinen Berechnungen auf max. BGF 188 m².
Zählt ein nur von außen zugänglicher, nicht nutzbarer Spitzboden mit ( Höhe 1,8 m max. ) ?



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.11.2008, 21:48

Bei wessen Wertermittlung nach welchen Wertermittlungsmassstäben und für was.

Ich habe als Nachbarschaftsstreitgrundfläche 7Kilometer errechnet. Nach meinen Vorschriften.

Es kommt darauf an nach welchen Regeln ich etwas berechne. In diesen Regel ist dann auch erklärt wie man es errechnet. Das Wort Bruttogrundfläche alleine sagt ja nichts aus. Steht das was in der Art nach Din 0815, nach dem Baubodengesetz von König Heinrich.... oder sonst was.
Oder wurde das Maß bei einem Verbraucher als Verkaufskriterium eingesetzt, Verbraucher haben ja besondere Schutzrechte.......

Wenn Bruttogrundfläche dann gibts auch Netto, Netto wäre das wohl die die man nutzen kann, also müsste Brotto auch die sein die man nicht nutzen kann - mal geraten. also auch die Mauerdicke.

K.

fleissigesliesschen
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bruttogrundfläche

Beitrag von fleissigesliesschen » 19.11.2008, 13:17

Danke für die Rückantwort.
Errechnung der BGF für ein Wohngebäude nach DIN277(2005)

Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.11.2008, 13:23

Da sind wie Bruttoflächen eine freie Erfindung, denn die Din Norm ist wohl eher für die Brechnung der Nettoflächen gedacht.
Es gibt also keine Bruttoflächen, bzw nur wenn man daraus schliesst das wenn es Netto flächen gibt alles andere Bruttoflächen sind, da kann man dann auch die Dachziegel von aussen mitzählen, ist ja auch ne Fläche ..

http://www.bpm.bv.tum.de/bauing/grundfa ... 202005.pdf

Das ist ne Verarschungsgröße. Wir rechnen bitte immer in Streitfläche. Die errechnet sich aus Bruttogrundfläche und Stirngröße :-)

K.S

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