Bauen eines Carports

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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uli.st48
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Bauen eines Carports

Beitrag von uli.st48 » 17.01.2009, 12:34

Hallo zusammen, A möchte von Nachbar B einen Teil dessen Grundstückes kaufen, was bis an das Haus von A grenzt. Beide sind sich im Prinzip einig, nur B, der Verkäufer möchte sich eine Baulast eintragen lassen um ein altes Haus wasnach dem Verkauf direkt auf der neuen Grundstücksgrenze stehen würde später einmal wieder aufbauen zu dürfen. Zur Zeit möchte er es abreißen und Garten machen. Mit diesen Dingen ist der Käufer A einverstanden. A möchte allerdings an seinem Haus auf dem neu gekauftem Grundstück ein Carport bauen, damit wäre B als Verkäufer auch einverstanden. Nun erfährt A von dem Bauamt der Stadt in NRW durch die eingetragene Baulast oder solange das alte Haus steht, dürfe er dort keinen Carport bauen da er eine 5 Meter Grenze einzuhalten habe. A und B dachten aber das man das bei einem Carport nicht berücksichtigen muß, es befindet sich sogar noch eine private Stichstraße zwischen den Gebäuden für LKW-Breite.
Frage von A: ist ein Carportbau wirklich nicht möglich.



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Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.01.2009, 12:39

Das ist der Sinn einer Baulast.

K.

uli.st48
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Bauen eines Carports

Beitrag von uli.st48 » 17.01.2009, 14:05

Der Sinn der Baulast ist A und B auch klar, beide sind auch damit einverstanden. Beide dachten aber, dass es möglich wäre ein Carport an das Haus von A zu bauen, da zu dem alten Gebäude von B immerhin noch 4m Abstand sind.

andy
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Beitrag von andy » 17.01.2009, 18:14

Einen Carport darf man in NRW - soweit es keine anderen Einschränkungen z.B. durch einen Bebauungsplan gibt - privilegiert an die Grundstücksgrenze setzen. Natürlich nur, wenn der Nachbar seinen eigenen (Gebäude-) Grenzabstand eingehalten hat (oder an dieser Stelle selbst nur z.B. einen Carport stehen hat; das geht dann meistens in Ordnung).

Da sich durch die (Abstands-) Baulast der Grenzabstand des B auf das Grundstück von A "verlagert", darf A folglich seinen Carport nur an die verlagerte Grenze bauen.

Daran ändert sich auch nichts, wenn B nichts dagegen hätte - Vertragspartner einer Baulast ist die Behörde (Bauamt) und die genehmigt es oder nicht. Verbleibende 4 m zu B sind hier wohl 1 m zuwenig.

Das Bauamt sollte erläutern können, warum 5 m sein müssen.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

uli.st48
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Bauen eines Carports

Beitrag von uli.st48 » 18.01.2009, 11:56

Hallo, vielen Dank an Andy, die Antwort hat mir sehr geholfen.

OlgaUm
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Beitrag von OlgaUm » 12.10.2009, 14:35

Man muss echt schon aufpassen wenn man sich das Baugrundstück aussucht, dass man nicht ein Grundstück zu nahe bei irgendwelchen Nachbarn sucht. Auch wenn das nicht leicht ist, aber man kann sich sicher im Vorhinein informieren wie alt die Nachbarn sind und von anderen Nachbarn kann man sicher auch einiges herausfinden.
Weil ein Haus neben Nachbarn die so schrecklich sind ist keinen Cent wert.
Zuletzt geändert von OlgaUm am 13.10.2009, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.

goerdi
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Beitrag von goerdi » 12.10.2009, 21:02

> Weil ein Haus neben Nachbarn die so schrecklich sind ist keinen Cent wert.

Ds liegt aber nicht an mir.... sondern weil der an seiner huette nix macht...
:-)

gruss gerd

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