Wiederaufbau auf Grundstücksgrenze

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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GTAce
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Wiederaufbau auf Grundstücksgrenze

Beitrag von GTAce » 31.03.2009, 14:38

Hallo zusammen, schön das es euch und dieses Forum gibt, es trägt sicherlich zu einem friedlicherem zusammensein bei!
Da mir in dem anderem Thread schon so schnell geholfen wurde, hier ein weiteres anliegen:

Nachbar A
kaufte ein größeres Anwesen in den 1970er Jahren.
Unter anderem mit einem auf der Grenze bebautem Raum (ca. 10 Meter lang, 4 Meter tief & an der Grenzseite ca. 2,50 Meter hoch). Vor diesem Bereich war noch eine Doppelgarage angebaut. Von der Grenze bis über die Garagen hinweg, war der gesamte Bau mit einem Pultdach versehen. Da das ganze (der Grenzanbau, so wie die Garagen) baufällig wurde, hat Nachbar A das Objekt, bis auf die rückwärtige Grenzmauer zum Grundstück von Nachbar B, abgerissen. Nachbar A möchte den Raum nun wieder aufbauen. Kann Nachbar B diesen Aufbau verwehren?

Übrigens war der komplette Aufbau, samt Garage, schon vor Nachbar B's Bebauung vorhanden und stammt schätzungsweise schon aus den 1960er Jahren, oder sogar früher.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.03.2009, 14:54

Da sind die Schwaben heller die reisen ein Stück ab, ersetzen es und dann das nächste.

Ist der Schuppen erst man weg braucht man eine Baugenemigung und ggf. die des Nachbarn. Wielange der Schuppen stand oder ob er genemigt war spielt dabei keine Rolle.

Es gibt in den meisten Bundesländern Sonderrechte für Garagen + Carports mit kleinem Schuppen (gesamt bis 7 Meter) den man auf die Grenze setzen darf. Der Nachbar kann nichts machen und eine Baugenemigung brauct es auch nicht. Müsste man mal beim Bauamt erfragen.

Die Mauer darf stehen bleiben :-)

K.

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