Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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rapante
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Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt

Beitrag von rapante » 07.04.2009, 22:24

Guten Tag und schön das es euch gibt ;o)

Ort: NRW

Zum Fall:

A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.04.2009, 07:26

3cm

im Ernst ?

Be den Tolleanzen in Karten und Maßen würde ich den Ball flach halten. Wenn man jedoch einem armen Amtsrichter beweisen kann das es stimmt gewinnt man selbstverständlich das Verfahren.

Übliche Tolleranzen bei Grenzsteinen sind bis zu 15cm.

K.

rapante
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Beitrag von rapante » 08.04.2009, 18:45

Kurze informative Klarstellung, B ist ein Arschloch und hat es nicht anders verdient!

Also nehmen wir uns, was uns schließlich gehört, er ist der unkooperativste Mensch auf dieser Erde.

Danke Klaus

Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.04.2009, 19:31

Intelligente Menschen bewerten nur Ihren eigenen Gewinn und ziehen davn den nötigen Aufwand ab.

Einen Arschloch zu beweisen wie doof er ist, ist so effektiv wie den Kopf gegen die Wand zu hauen.

K.

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