Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt
Moderator: Klaus
Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt
Guten Tag und schön das es euch gibt ;o)
Ort: NRW
Zum Fall:
A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Ort: NRW
Zum Fall:
A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?
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Parkplatzidioten
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....
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