Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt
Verfasst: 07.04.2009, 22:24
Guten Tag und schön das es euch gibt ;o)
Ort: NRW
Zum Fall:
A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Ort: NRW
Zum Fall:
A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank