Seite 1 von 1

Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt

Verfasst: 07.04.2009, 22:24
von rapante
Guten Tag und schön das es euch gibt ;o)

Ort: NRW

Zum Fall:

A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank

Verfasst: 08.04.2009, 07:26
von Klaus
3cm

im Ernst ?

Be den Tolleanzen in Karten und Maßen würde ich den Ball flach halten. Wenn man jedoch einem armen Amtsrichter beweisen kann das es stimmt gewinnt man selbstverständlich das Verfahren.

Übliche Tolleranzen bei Grenzsteinen sind bis zu 15cm.

K.

Verfasst: 08.04.2009, 18:45
von rapante
Kurze informative Klarstellung, B ist ein Arschloch und hat es nicht anders verdient!

Also nehmen wir uns, was uns schließlich gehört, er ist der unkooperativste Mensch auf dieser Erde.

Danke Klaus

Verfasst: 08.04.2009, 19:31
von Klaus
Intelligente Menschen bewerten nur Ihren eigenen Gewinn und ziehen davn den nötigen Aufwand ab.

Einen Arschloch zu beweisen wie doof er ist, ist so effektiv wie den Kopf gegen die Wand zu hauen.

K.