Gewohnheitsrecht Garagelänge und Hausmauer
Moderator: Klaus
Gewohnheitsrecht Garagelänge und Hausmauer
Hallo ,X hat ein Haus mit Garage vor 8 Jahren in Niedersachsen gekauft. Das Haus Bauj.1966 Garage mit Mauer Bauj.78 gebaut alles ist eingetagen bei der Baubehörde.
2 Jahre später sagte X der Nachbarschaft Sohn A dem jetzt alles gehört das X XBaulichkeiten an der Garage mit Mauer nicht stimmen . Der Dachüberstand von der Garage schaut ca. 15 cm auf sein Grundstück die Mauer wäre zu hoch statt 1,80-2,00.
X habe dann seine noch lebende Mutter B gefragt was dass solle .Sie sagte das wäre alles in Ortung sie habe das meinen alten Eigentümer erlaubt auch ihr Sohn A wusste Jahrzehnte darüber bescheint. Aus Sorge ist X mit der Mutter B zum Rechtsanwalt gegangen und habe sich das Bestätigen lassen.X Sorge ist muss X da vielleicht was verändern,es ist solange geduldet worden 30 Jahre. Auch der Rechtsanwalt sagt das alles in Ordnung sei .Aber wie sieht das ein Richter.
Bitte um Hilfe.
2 Jahre später sagte X der Nachbarschaft Sohn A dem jetzt alles gehört das X XBaulichkeiten an der Garage mit Mauer nicht stimmen . Der Dachüberstand von der Garage schaut ca. 15 cm auf sein Grundstück die Mauer wäre zu hoch statt 1,80-2,00.
X habe dann seine noch lebende Mutter B gefragt was dass solle .Sie sagte das wäre alles in Ortung sie habe das meinen alten Eigentümer erlaubt auch ihr Sohn A wusste Jahrzehnte darüber bescheint. Aus Sorge ist X mit der Mutter B zum Rechtsanwalt gegangen und habe sich das Bestätigen lassen.X Sorge ist muss X da vielleicht was verändern,es ist solange geduldet worden 30 Jahre. Auch der Rechtsanwalt sagt das alles in Ordnung sei .Aber wie sieht das ein Richter.
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Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
Es scheint hier im zwei Sachen zu gehen. Die Mauer ist nach Nachbarrecht zu hoch, jedoch verjährt dieser Anspruch des Nachbarn meist nach 5 Jahren. Wenn er es erlaubt hat kann er nichts dagegen machen.
Die Garage wurde überbaut, damit hat der Nachbar Anspruch auf Entfernung oder eine Geldrente. Da er das genemigt hat kann er auch da nichts holen. Zumal Grenze nicht so genau sind, 10-15 cm pro Grenzstein können da auch mal Abweichung sein.
Da wird für den Sohn kaum was zu holen sein.
Klaus
P.S. Regeln genauer lesen
Es scheint hier im zwei Sachen zu gehen. Die Mauer ist nach Nachbarrecht zu hoch, jedoch verjährt dieser Anspruch des Nachbarn meist nach 5 Jahren. Wenn er es erlaubt hat kann er nichts dagegen machen.
Die Garage wurde überbaut, damit hat der Nachbar Anspruch auf Entfernung oder eine Geldrente. Da er das genemigt hat kann er auch da nichts holen. Zumal Grenze nicht so genau sind, 10-15 cm pro Grenzstein können da auch mal Abweichung sein.
Da wird für den Sohn kaum was zu holen sein.
Klaus
P.S. Regeln genauer lesen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Nicht ich habe ein Haus....
http://www.nachbarschaftsstreit.de/foru ... -t138.html
wenn du mir genau schreibst was ich erklären soll - mach ichs
http://www.nachbarschaftsstreit.de/foru ... -t138.html
wenn du mir genau schreibst was ich erklären soll - mach ichs
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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