Hallo !
A hat einen Garten auf dem schon ein Haeuschen bzw. Ex-Huehnerstall steht es hat etwa die Masse 3,5 x 2,5 Meter und er will jetzt eine "Ueberdachung" oder eine Art Pavillion von etwa den selben Ausmassen nebendran setzen.
Muessen die beiden Verbunden sein um als "ein" bauwerk zu gelten ? es werden ja hierbei keine Abstaende eingehalten (das Grundstueck ist an der Stelle rund 4,5 Meter breit)
Als Carport kanns ja nicht gelten denn dann muesste er ja erst mal mit dem Auto dahinkommen (es sei denn er hat ein Flugauto oder faehrt durch sein badezimmer)
Ach ja das Bundesland ist Bayern
gruss g
Ab wann ist ein Bau genehmigungspflichtig
Moderator: Klaus
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Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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Alles gilt als Bauwerk, Es gibt Bauwerke die genemigungsfrei sind. Carport, Hundehütte, Werkzeugschuppen. Ich kenn in BW 16qm als genemigungsfrei.
Meist ist nur ein Bauwerk der genemigunsgfreien Art erlaubt.
Aber Baurecht ist Sache des Bauamts, also dort anrufen und wenn die Bock haben machen die was.
Im Nachbarrecht interessiert nur der Abstand, hier kann der Nachbar selber vorgehen. Je nach Nachbarrecht des Bundeslandes.
Klaus
Meist ist nur ein Bauwerk der genemigunsgfreien Art erlaubt.
Aber Baurecht ist Sache des Bauamts, also dort anrufen und wenn die Bock haben machen die was.
Im Nachbarrecht interessiert nur der Abstand, hier kann der Nachbar selber vorgehen. Je nach Nachbarrecht des Bundeslandes.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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