Neuer Nachbar --> Streit um Mauer!

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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rose1704
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Neuer Nachbar --> Streit um Mauer!

Beitrag von rose1704 » 30.06.2009, 11:21

Hallo,

Nachbar A hat vor zwei Jahren auf einem Hang gebaut. Da er kein "schiefes" Grundstück wollte, hat er eine Mauer aus großen Pflanzsteinen errichtet. (3 Reihen). Er ist extra 2-3 cm von der Grenze weggegangen. Die Stadt war vorher da und hat gesagt, dass man das machen kann. Auch andere Gartenfirmen waren da und haben gesagt, dass er diese drei Reihen ruhig auf Trockenfundament machen kann. Also taten er das. Das einzige was er anders gemacht hat, war, das im Bebauungsplan der Stadt steht, dass man nur 60 cm auffüllen darf, er hat 90 cm Mauer. Der Mann von der Stadt hat auch gesagt, dass das nicht so schlimm ist, da es nur 30 cm sind.

So und nun hat er einen neuen Nachbarn B, der gerade baut. Er kam zu ihm rüber und sagte, dass sein Baggerfahrer an unserer Mauer nicht baggern will, da die Mauer einstürtzt. Er möchte nämlich an einem Stück einen halben Meter runtergraben und dass so stehen lassen. Er kam total frech rüber und sagte, dass wenn die Mauer umfällt Nachbar A dann auf seine Kosten aufbauen muss, da er "Murks" gemacht hat. Am nächsten Tag kam er wieder und sagte, Nachbar A soll einen eigenen Baggerfahrer suchen, da seiner das nicht macht und das auf Nachbars A Kosten ausbaggern.

Nachbar A rief vor ein paar Tagen bei der Stadt an und schilderte ihnen das, er sagte, dass es egal ist, was A auf seinem Grundstück macht, und B aufpassen muss, dass er nichts kaputt macht. Das steht so im BGB.

Ich finds halt echt schade, da wir ja immer nebenan wohnen würden, B grüßt uns jetzt schon nicht mehr und schimpft überall über uns.

Jetzt meine Fragen:

- Was ist wenn er sich beschwert wegen den 30 cm
- Wer zahlt wenn die Mauer umfällt
- Wie sollen wir vorgehen
- Wo steht das im BGB
- Wie geht man vom Grenzstein aus (bis zur Mitte meins, dann seins? oder von Eck zu Eck?)

Wäre sehr hilfreich, wenn ihr bald antworten würdet.
Zuletzt geändert von rose1704 am 30.06.2009, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.



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Treu und Glauben

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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.06.2009, 14:25

Der Nachbar kann seine Recht nur aus dem Nachbarrecht ziehen und verlangen das bestimmte Höhen und Abstände eingehalten werden müssen. Meist muss man die Höhe auch als Abstand einhalten. Also bei 90cm Höhe 90cm Abstand. Je nach Nachbarrecht des Bundeslands. Es könnte also sein das der Nachbar einen Unterlassungsanspruch hat

Das Bauamt und die Bauvorschriften sind alleine Sache der Gemeinde. Ob man die Einhält und ob jemand das verfolgt ist deren alleinige Sache.
- Was ist wenn er sich beschwert wegen den 30 cm
Dann entscheidet das Bauamt ob es was tut (meist nichts)
- Wer zahlt wenn die Mauer umfällt
Der schuldige
- Wie sollen wir vorgehen
Wegen was
- Wo steht das im BGB
Kaum was, wenn dann im Nachbarrecht
- Wie geht man vom Grenzstein aus (bis zur Mitte meins, dann seins? oder von Eck zu Eck?)
Wenn dann MITTE, jedoch ist ein Grenzstein nicht die Grenze. Abweichungen um 15cm sind möglich.

Klaus
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rose1704
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Beitrag von rose1704 » 30.06.2009, 14:51

wie meinst du das mit den Abständen?

Also wenn die Mauer umfällt, weil er da gebaggert hat, muss Nachbar B zahlen?

WIe sollen wir im das jetzt klarmachen, dass er das selbst machen muss?


Danke schon mal!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.06.2009, 15:03

Sicher muss B die Mauer zahlen wenn er den Boden entfernt ohne abzustützen. Machen würde ich gar nichts.

Falls A die Mauer jedoch eh wegmachen muss weil das Nachbarrecht im Weg steht würde ich das großmütig machen. Denn er kann auch einfach die Mauer wegklagen und dann weitermachen.

Mal das Nachbarrecht lesen (Aufschüttungen - Abgrabungen - Abstände)

K.
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Beitrag von rose1704 » 30.06.2009, 15:30

wie? mauer abreißen? wieso?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.06.2009, 15:34

Welchen Teil von: " Nachbarrecht deines Bundeslandes lesen "soll ich erklären

Klaus
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Beitrag von rose1704 » 30.06.2009, 16:19

ich habe es so verstanden, dass die mauer vom haus des nachbarn einen abstand haben soll.

der abstand ist ca 7 meter, ist dann i.Ordnung, oder?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.06.2009, 16:29

Welches Bundesland ?

Wenn ich ne 1 Meter höhe Aufschüttung will muss ich 1 Meter von der Grenze wegbleiben. also nicht vom Haus.

Unterscheiden muss an zwischen öffentlichen Recht (Baurrecht) und Nachbarrecht. Beides kann unterschiedlich sein.

Klaus
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Beitrag von rose1704 » 30.06.2009, 18:46

bayern!

aber wenn 60 cm zugelassen sind, wie in der baugenehmigung steht, dann muss ich nur die 30 cm, die wir mehr aufgeschüttet haben, auch 30 cm von der Mauer weg sein. Das hat aber keiner gesagt...

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Beitrag von Klaus » 30.06.2009, 18:58

Na die Bayern, die haben kein Nachbarrecht :-) also gibts für den Nachbarn nur das Bauamt und das hat gesagt es ist ok.
Daher muss man nichts machen.

Ich würde mal ein paar schöne Bilder schiessen, damit man hinterher beweisen kann wies aussah.

K.
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Beitrag von rose1704 » 30.06.2009, 19:15

aber wenn er meine mauer umschmeißt, muß er haften?

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Beitrag von Klaus » 30.06.2009, 20:17

Irgenwie lesen sie meine Antworten nicht.

Er haftet - er haftet - er zahlt - er ersetzt - es ist schuld - ganz allein.

Selbst wenn ich mein Auto auf seinem Grundstück parke, haftet er wenn er es kaputt macht. So auch bei einer Mauer. Wer was kaputt macht zahlt.

Klaus
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Beitrag von rose1704 » 01.07.2009, 17:58

ja, danke

sind sie sich sicher, dass es hier kein nachbarrecht gibt?

habe das gefunden:

http://green-24.de/forum/ftopic3370.html#27186

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Beitrag von Klaus » 01.07.2009, 19:07

AGBGB = Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs jedoch sind Erhöhungen dort ja nicht genant. Wo es kein Gesetz gibts - gibs keins.
Bleiben also nur die Bauvorschriften.

Auf hoher See und vor Gericht ist man niemals "SICHER"

Klaus
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Beitrag von rose1704 » 01.07.2009, 20:09

wir haben jetzt hin und her überlegt und möchten ihm ein angebot machen.

wir möchten ja ewig in unserem haus leben und nicht bei jedem ausgang böse blicke oder so sehen.

deshalb haben wir überlegt ob dies so gehen würde, wenn wir ihm vorschlagen, er soll unseren baggerfahrer beauftragen, auf seinen namen, aber wir zahlen die kosten.

das läuft ja dann auch auf ihn, da wir ja den baggerfahrer nicht bestellt haben, oder? also wenns dann umfällt, ist es ja auch seine schuld, oder?

tut mir ledi, ist ewig....

Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.07.2009, 20:17

Und als nächstes will er in eurem Garten parken und euer Haus steht im Weg.

Es haftet der der den Bauunternehmer beauftragt das zu machen obwohl der Bauunternehmer die Haftung ablehnt.

Der Bauunternehmen ist in der Lage mit erhöhtem Aufwand so zu buddel das nichts passiert. Wenn er will

Klaus
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Beitrag von rose1704 » 02.07.2009, 13:10

ja, dass wissen wir auch, aber wir wollen hier in ruhe leben und keinen streit haben.

er soll einfach unseren baggerfahrer beantragen und auf seine rechnung schreiben, aber wir bezahlen es, es sind ca. 100-150 euro. er soll sich dann nur um die stütze kümmern.

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Beitrag von rose1704 » 03.07.2009, 08:42

jetzt kam er wieder und sagte, dass wir auf seinem grundstück erde liegen gelassen haben (40 kubik) und er musste es wegfahren. Unser Baggerfahrer hat die Erde weggefahren und so hinterlassen wie es war. Jetzt meine Frage, er kann doch nicht einfach sowas behaupten, er kann es ja auch nicht beweisen, denke ich oder?

Ich hoffe, es antwortet noch jemand....

Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.07.2009, 08:48

Na sehen Sie doch A's Seite mal. Irgendjemand hat ihm das erzählt. Und da A eh der "böse" sind glaubt er das.

stehen lassen und reden lassen.

K.
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