Neuer Nachbar --> Streit um Mauer!
Moderator: Klaus
Neuer Nachbar --> Streit um Mauer!
Hallo,
Nachbar A hat vor zwei Jahren auf einem Hang gebaut. Da er kein "schiefes" Grundstück wollte, hat er eine Mauer aus großen Pflanzsteinen errichtet. (3 Reihen). Er ist extra 2-3 cm von der Grenze weggegangen. Die Stadt war vorher da und hat gesagt, dass man das machen kann. Auch andere Gartenfirmen waren da und haben gesagt, dass er diese drei Reihen ruhig auf Trockenfundament machen kann. Also taten er das. Das einzige was er anders gemacht hat, war, das im Bebauungsplan der Stadt steht, dass man nur 60 cm auffüllen darf, er hat 90 cm Mauer. Der Mann von der Stadt hat auch gesagt, dass das nicht so schlimm ist, da es nur 30 cm sind.
So und nun hat er einen neuen Nachbarn B, der gerade baut. Er kam zu ihm rüber und sagte, dass sein Baggerfahrer an unserer Mauer nicht baggern will, da die Mauer einstürtzt. Er möchte nämlich an einem Stück einen halben Meter runtergraben und dass so stehen lassen. Er kam total frech rüber und sagte, dass wenn die Mauer umfällt Nachbar A dann auf seine Kosten aufbauen muss, da er "Murks" gemacht hat. Am nächsten Tag kam er wieder und sagte, Nachbar A soll einen eigenen Baggerfahrer suchen, da seiner das nicht macht und das auf Nachbars A Kosten ausbaggern.
Nachbar A rief vor ein paar Tagen bei der Stadt an und schilderte ihnen das, er sagte, dass es egal ist, was A auf seinem Grundstück macht, und B aufpassen muss, dass er nichts kaputt macht. Das steht so im BGB.
Ich finds halt echt schade, da wir ja immer nebenan wohnen würden, B grüßt uns jetzt schon nicht mehr und schimpft überall über uns.
Jetzt meine Fragen:
- Was ist wenn er sich beschwert wegen den 30 cm
- Wer zahlt wenn die Mauer umfällt
- Wie sollen wir vorgehen
- Wo steht das im BGB
- Wie geht man vom Grenzstein aus (bis zur Mitte meins, dann seins? oder von Eck zu Eck?)
Wäre sehr hilfreich, wenn ihr bald antworten würdet.
Nachbar A hat vor zwei Jahren auf einem Hang gebaut. Da er kein "schiefes" Grundstück wollte, hat er eine Mauer aus großen Pflanzsteinen errichtet. (3 Reihen). Er ist extra 2-3 cm von der Grenze weggegangen. Die Stadt war vorher da und hat gesagt, dass man das machen kann. Auch andere Gartenfirmen waren da und haben gesagt, dass er diese drei Reihen ruhig auf Trockenfundament machen kann. Also taten er das. Das einzige was er anders gemacht hat, war, das im Bebauungsplan der Stadt steht, dass man nur 60 cm auffüllen darf, er hat 90 cm Mauer. Der Mann von der Stadt hat auch gesagt, dass das nicht so schlimm ist, da es nur 30 cm sind.
So und nun hat er einen neuen Nachbarn B, der gerade baut. Er kam zu ihm rüber und sagte, dass sein Baggerfahrer an unserer Mauer nicht baggern will, da die Mauer einstürtzt. Er möchte nämlich an einem Stück einen halben Meter runtergraben und dass so stehen lassen. Er kam total frech rüber und sagte, dass wenn die Mauer umfällt Nachbar A dann auf seine Kosten aufbauen muss, da er "Murks" gemacht hat. Am nächsten Tag kam er wieder und sagte, Nachbar A soll einen eigenen Baggerfahrer suchen, da seiner das nicht macht und das auf Nachbars A Kosten ausbaggern.
Nachbar A rief vor ein paar Tagen bei der Stadt an und schilderte ihnen das, er sagte, dass es egal ist, was A auf seinem Grundstück macht, und B aufpassen muss, dass er nichts kaputt macht. Das steht so im BGB.
Ich finds halt echt schade, da wir ja immer nebenan wohnen würden, B grüßt uns jetzt schon nicht mehr und schimpft überall über uns.
Jetzt meine Fragen:
- Was ist wenn er sich beschwert wegen den 30 cm
- Wer zahlt wenn die Mauer umfällt
- Wie sollen wir vorgehen
- Wo steht das im BGB
- Wie geht man vom Grenzstein aus (bis zur Mitte meins, dann seins? oder von Eck zu Eck?)
Wäre sehr hilfreich, wenn ihr bald antworten würdet.
Zuletzt geändert von rose1704 am 30.06.2009, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?
Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.
Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....
mehr Infos
Der Nachbar kann seine Recht nur aus dem Nachbarrecht ziehen und verlangen das bestimmte Höhen und Abstände eingehalten werden müssen. Meist muss man die Höhe auch als Abstand einhalten. Also bei 90cm Höhe 90cm Abstand. Je nach Nachbarrecht des Bundeslands. Es könnte also sein das der Nachbar einen Unterlassungsanspruch hat
Das Bauamt und die Bauvorschriften sind alleine Sache der Gemeinde. Ob man die Einhält und ob jemand das verfolgt ist deren alleinige Sache.
Klaus
Das Bauamt und die Bauvorschriften sind alleine Sache der Gemeinde. Ob man die Einhält und ob jemand das verfolgt ist deren alleinige Sache.
Dann entscheidet das Bauamt ob es was tut (meist nichts)- Was ist wenn er sich beschwert wegen den 30 cm
Der schuldige- Wer zahlt wenn die Mauer umfällt
Wegen was- Wie sollen wir vorgehen
Kaum was, wenn dann im Nachbarrecht- Wo steht das im BGB
Wenn dann MITTE, jedoch ist ein Grenzstein nicht die Grenze. Abweichungen um 15cm sind möglich.- Wie geht man vom Grenzstein aus (bis zur Mitte meins, dann seins? oder von Eck zu Eck?)
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Sicher muss B die Mauer zahlen wenn er den Boden entfernt ohne abzustützen. Machen würde ich gar nichts.
Falls A die Mauer jedoch eh wegmachen muss weil das Nachbarrecht im Weg steht würde ich das großmütig machen. Denn er kann auch einfach die Mauer wegklagen und dann weitermachen.
Mal das Nachbarrecht lesen (Aufschüttungen - Abgrabungen - Abstände)
K.
Falls A die Mauer jedoch eh wegmachen muss weil das Nachbarrecht im Weg steht würde ich das großmütig machen. Denn er kann auch einfach die Mauer wegklagen und dann weitermachen.
Mal das Nachbarrecht lesen (Aufschüttungen - Abgrabungen - Abstände)
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Welches Bundesland ?
Wenn ich ne 1 Meter höhe Aufschüttung will muss ich 1 Meter von der Grenze wegbleiben. also nicht vom Haus.
Unterscheiden muss an zwischen öffentlichen Recht (Baurrecht) und Nachbarrecht. Beides kann unterschiedlich sein.
Klaus
Wenn ich ne 1 Meter höhe Aufschüttung will muss ich 1 Meter von der Grenze wegbleiben. also nicht vom Haus.
Unterscheiden muss an zwischen öffentlichen Recht (Baurrecht) und Nachbarrecht. Beides kann unterschiedlich sein.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Na die Bayern, die haben kein Nachbarrecht also gibts für den Nachbarn nur das Bauamt und das hat gesagt es ist ok.
Daher muss man nichts machen.
Ich würde mal ein paar schöne Bilder schiessen, damit man hinterher beweisen kann wies aussah.
K.
Daher muss man nichts machen.
Ich würde mal ein paar schöne Bilder schiessen, damit man hinterher beweisen kann wies aussah.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Irgenwie lesen sie meine Antworten nicht.
Er haftet - er haftet - er zahlt - er ersetzt - es ist schuld - ganz allein.
Selbst wenn ich mein Auto auf seinem Grundstück parke, haftet er wenn er es kaputt macht. So auch bei einer Mauer. Wer was kaputt macht zahlt.
Klaus
Er haftet - er haftet - er zahlt - er ersetzt - es ist schuld - ganz allein.
Selbst wenn ich mein Auto auf seinem Grundstück parke, haftet er wenn er es kaputt macht. So auch bei einer Mauer. Wer was kaputt macht zahlt.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
ja, danke
sind sie sich sicher, dass es hier kein nachbarrecht gibt?
habe das gefunden:
http://green-24.de/forum/ftopic3370.html#27186
sind sie sich sicher, dass es hier kein nachbarrecht gibt?
habe das gefunden:
http://green-24.de/forum/ftopic3370.html#27186
AGBGB = Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs jedoch sind Erhöhungen dort ja nicht genant. Wo es kein Gesetz gibts - gibs keins.
Bleiben also nur die Bauvorschriften.
Auf hoher See und vor Gericht ist man niemals "SICHER"
Klaus
Bleiben also nur die Bauvorschriften.
Auf hoher See und vor Gericht ist man niemals "SICHER"
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
wir haben jetzt hin und her überlegt und möchten ihm ein angebot machen.
wir möchten ja ewig in unserem haus leben und nicht bei jedem ausgang böse blicke oder so sehen.
deshalb haben wir überlegt ob dies so gehen würde, wenn wir ihm vorschlagen, er soll unseren baggerfahrer beauftragen, auf seinen namen, aber wir zahlen die kosten.
das läuft ja dann auch auf ihn, da wir ja den baggerfahrer nicht bestellt haben, oder? also wenns dann umfällt, ist es ja auch seine schuld, oder?
tut mir ledi, ist ewig....
wir möchten ja ewig in unserem haus leben und nicht bei jedem ausgang böse blicke oder so sehen.
deshalb haben wir überlegt ob dies so gehen würde, wenn wir ihm vorschlagen, er soll unseren baggerfahrer beauftragen, auf seinen namen, aber wir zahlen die kosten.
das läuft ja dann auch auf ihn, da wir ja den baggerfahrer nicht bestellt haben, oder? also wenns dann umfällt, ist es ja auch seine schuld, oder?
tut mir ledi, ist ewig....
Und als nächstes will er in eurem Garten parken und euer Haus steht im Weg.
Es haftet der der den Bauunternehmer beauftragt das zu machen obwohl der Bauunternehmer die Haftung ablehnt.
Der Bauunternehmen ist in der Lage mit erhöhtem Aufwand so zu buddel das nichts passiert. Wenn er will
Klaus
Es haftet der der den Bauunternehmer beauftragt das zu machen obwohl der Bauunternehmer die Haftung ablehnt.
Der Bauunternehmen ist in der Lage mit erhöhtem Aufwand so zu buddel das nichts passiert. Wenn er will
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
jetzt kam er wieder und sagte, dass wir auf seinem grundstück erde liegen gelassen haben (40 kubik) und er musste es wegfahren. Unser Baggerfahrer hat die Erde weggefahren und so hinterlassen wie es war. Jetzt meine Frage, er kann doch nicht einfach sowas behaupten, er kann es ja auch nicht beweisen, denke ich oder?
Ich hoffe, es antwortet noch jemand....
Ich hoffe, es antwortet noch jemand....
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