Hallo Forum,
A hat einen Nachbarn B dieser möchte das Flachdach durch ein Dach mit Gefälle ersetzen und dazu die Mauer einseitig um 1,20m erhöhen damit das Wasser abläuft das ist eigentlich nicht das Problem.
A nutzt halt den Eingang bzw Einfahrt zum Carport und B möchte dort ein Gerüst stellen.
Wie lange muß A das erlauben bzw ist es auch möglich zu sagen das das Gerüst rollbar und nicht fest aufgestellt wird?
Kann A auch den Aufbau vom Gerüst untersagen weil sonst die Nutzung vom Carport nicht möglich ist?
MfG
CUBA
P.S. ist etwas witzig das ganze so zu schreiben
Gerüst in Einfahrt zum Carport
Moderator: Klaus
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WEG Häuser - Abriss des Schwarzbau
Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.
Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....
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Es gibt ein sog. Hammer und Leiterschlagsrecht das im das Ganze erlaubt. Er muss es vorher anmelden und muss es entsprechend terminieren.
Es wird wohl möglich sein ein paar Tage ein Carport nicht zu nutzen oder.
Der Nachbar muss alles wieder herstellen wie es vorher war. Am besten ein paar fotos machen
Klaus
Es wird wohl möglich sein ein paar Tage ein Carport nicht zu nutzen oder.
Der Nachbar muss alles wieder herstellen wie es vorher war. Am besten ein paar fotos machen
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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