Terrasse doppelte Größe

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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WendyIII
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Terrasse doppelte Größe

Beitrag von WendyIII » 15.07.2009, 08:21

Liebe Forummitglieder!
Ich brauche Rat. A verdoppelt seine Terrasse mit komplett anderen Steinen und baut einen Zugang zu seiner Terrasse im Gemeinschaftseigentum. Dies hat zur Folge, dass B sich auf dem darüber liegenden Balkon eingeschränkt fühlt, da A nun "vor" dem Balkon des B sitzt. Außerdem hat A diese Maßnahmen weder mit B noch mit C abgestimmt. Auch darauf, dass die Verwaltung während der Baumaßnahme A aufgefordert hat, die Maßnahme bis zur Abstimmung zu beenden, ignoriert dieser. Alle sind Eigentümer. A bestitzt Garten mit Sondernutzungsrecht. A hat bereits ungefragt einen Baum gefällt, einen Schrank auf der Terrasse aufgestellt und an der Hauswand montiert, den Zaun zur Garageneinfahrt neben dem Gartengrundstück komplett mit Efeu überwuchern lassen. In der Eigentümergemeinschaft wurde bereits angesprochen, dass durch die Feuchtigkeit des Efeu der Beton angegriffen wird. Problem ist: A macht was er will ohne Rücksicht auf andere. Reden, Briefe der Verwaltung werden ignoriert. Ist B der Unruhestifter, wenn er A per Anwalt darauf aufmerksam macht, dass mit dem eigenmächtigen Handeln Schluss ist bzw. Rückbau fordert? Was soll man tun?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 15.07.2009, 09:29

Ist das eine WEG ? Also kann die WEG vertreten durch den Verwalter gegen den Störer vorgehen. Dazu muss man aber man alle in der WEG überreden, erst ne Versammlung einhalten.....
Das kann man aber auch direkt, einfach einen Anwalt nehmen und den Teilhaber verklagen. Um zu zeigen aus was für einen Holz man selbst geschnitzt ist, sollte man das vorher genau planen und komplett durchziehen.

Also nur eine einzelne und beweisbare Forderung einklagen und ohne Vergleich durchziehen und hinterher vollstrecken.

Das macht man sooft wie der Nachbar meint man scherzt.

Das der Verwalter so was macht kann man knicken.

Klaus
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Beitrag von WendyIII » 15.07.2009, 09:48

Ja ist eine WEG mit mehreren Häusern. Direkt betroffen sind nur 2 Eigentümer (1 Haus), der andere möchte lieber neutral bleiben, ist auch selten da. Nachbarschaftsstreit möchte auch niemand haben. Wobei die anderen Eigentümer anscheinend einsichtiger sind und solche Aktionen bisher nicht gewagt haben. Muss die Terrasse wieder verkleinert werden? Die Hecke statt des Weges zur Terrasse im Gemeinschaftseigentum wiederhergestellt werden? Was passiert wenn B auf Zumutung klagt? Kann es sein, dass die Terrasse dann bleiben muss?

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Beitrag von Klaus » 15.07.2009, 09:52

Was passiert wenn B auf Zumutung klagt?
Was denn das

in einer WEG kann keiner allein irgendwas am Gemeinschaftseigentum machen und keiner die Aussensicht der Gemeinschaft verändern ohne Zustimmung der Gemeinschaft.

Klagen + Gewinnen

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Gleiches Recht für alle

Beitrag von WendyIII » 15.07.2009, 10:00

Genau das Stichwort "Was ist denn das". So ging es mir als ich nach Hause kam und das Ergebnis sah! Komme mir zurzeit vor wie ein Mieter und der Eigentümer baut was er will und ich glaube sogar er weiß, wie die Rechtslage ist und setzt sich darüber hinweg. Leider werde ich beim Durchsetzen der Rechte sicherlich gegenüber der Nachbarn ins Abseits rutschen, das macht mir Bauchschmerzen.

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Beitrag von Klaus » 15.07.2009, 10:09

Ist ganz einfach. Je schlimmer das Haus verbaut wird desto weniger ist die eigene Wohnung wert. Es geht als um viel Geld.

als nächstes kommt der große Grill, der Pool und dann will er in deinem Wohnzimmer Fische züchten....

Aber wenn man sich nichts traut

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Beitrag von WendyIII » 15.07.2009, 10:34

Vielen Dank, jetzt bin ich etwas aufgebaut. Die anderen nicht unmittelbar betroffenen Nachbarn hatten mich etwas eingeschüchtert. Aber genau zum Thema Wertminderung denke ich auch etwas tun zu müssen.
WendyIII

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Es geht bestimmt noch weiter

Beitrag von WendyIII » 15.07.2009, 10:38

Die nächsten Steine liegen schon parat für einen weiteren Teil im Gemeinschaftseigentum für die nächste Überraschung nach Feierabend. Eine Abzugshaube mit Abzugsrohr neben meinem Fenster war auch schon eine Idee. Gartenhaus vor dem Fenster war auch schon durchdiskutiert worden. Grill ist durchaus sehr realistisch.

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Rückbauklage

Beitrag von WendyIII » 15.07.2009, 14:01

Hat jemand Erfahrung mit solchen Klagen? Bleibe ich auf Kosten sitzen oder trägt der Verursacher die Kosten?

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Beitrag von Klaus » 15.07.2009, 14:52

Wenn man es geschickt macht zahlt er das ganze. Man sucht sich EINEN besonders guten Punkt einer baulichen Veränderung raus. Klagt und Vergleicht sich nicht, sondern verlangt ein Urteil . Gewinnt und vollstreckt das die Kosten.

Dann den nächst besten. Nach spätestens drei Klagen wird der auf Zuruf springen wenn man ruft.

Kann man sogar ohne Anwalt ganz gut selber machen. Aber auch den Anwalt zahlt der Verlierer,

NICHT auf den Anwalt hören wenn der zu eine, Vergleich drängt. Lieber verloren als verglichen.

Klaus
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Beitrag von WendyIII » 16.07.2009, 07:41

OK. Vielen Dank für die Tipps. Der gute Punkt ist dann sicherlich Bebauung Gemeinschaftseigentum. Warum der Hintergrund mit dem Urteil? Warum nacheinander? Warum lieber verlieren als vergleichen? Hat man immer die Wahl? Ich dachte das Gericht drängt auch gerne auf einen Vergleich. Ist damit gemeint, dass ich doch nur auf Geld aus wäre als auf Recht?

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Beitrag von Klaus » 16.07.2009, 08:10

Richter und Anwälte drängen auf einen Vergleich selbst wenn eine Partei normalerweise gewinnen würde. Damit sind die Parteien nicht wirklich einverstanden aber stimmen unter dem Druck zu.
Jedoch wird man den Gegener damit kaum inseine Schranken weisen. Er lernt das man auch im Unrecht weiter kommen kann.
Verliert er und zahlt die Kosten traut er sich das nächst mal nicht.

Sonst baut er in ZUnkunft 3 Meter häher als er will um sich dann auf das Maß zu vergleichen das er wirklich wollte.

Au s welchem Grund du klagst spielt keine Rolle.

Klaus
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Beitrag von WendyIII » 16.07.2009, 08:43

Interessante Variante. Deshalb wurde hier vielleicht auch die Radikalvariante gewählt, d. h. gleich gegen mehrere Regeln verstoßen, damit zum Schluss doch etwas bleibt. Ganz schön raffiniert mein Nachbar.

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