Nachbar verweigert Unterschrift

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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zahnihaas
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Nachbar verweigert Unterschrift

Beitrag von zahnihaas » 09.09.2009, 08:56

Nachbar A möchte eine Carport im seinem Garten errichten. Nachbar B verweigert nun die Unterschrift auf dem Bauplan bzw. in den Baumappen. Das Carport (soll als Schuppen für Traktor, Fahrräder usw. genutzt werden) soll auf die Grenze zu Nachbar B gebaut werden. Es soll Nachbar A als Sichtschutz dienen. Nachbar B verweigert nun die unterschritt, mit der Begründung, sein Grundstück würde Beschattet. Was passiert, wenn A die unterschritt nicht bekommt. Kann A das „Bauvorhaben“ trotzdem durchführen ohne Zustimmung der Nachbarn. Was evtl. noch zu sagen ist.....der Platz auf den das Carport gebaut werden soll liegt, angeblich außerhalb der Bebauungsgrenze.
Zuletzt geändert von zahnihaas am 09.09.2009, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.09.2009, 09:48

Je nach Bundesland sind weder Bauantrag noch ne Unterschrift für ne Garage oder einen Carport nötig. Selbst wenn regeln die Bauvorschriften und das NAchbarrecht ob man der Nachbarn zustimmen muss.

Muss der Nachbar in Ihrem Bundesland zustimmen, kann er auch ablehnen. Dann wird nicht gebaut. Am besten mal das Bauamt fragen.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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