Nachbar verweigert Unterschrift

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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zahnihaas
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Nachbar verweigert Unterschrift

Beitrag von zahnihaas » 09.09.2009, 08:56

Nachbar A möchte eine Carport im seinem Garten errichten. Nachbar B verweigert nun die Unterschrift auf dem Bauplan bzw. in den Baumappen. Das Carport (soll als Schuppen für Traktor, Fahrräder usw. genutzt werden) soll auf die Grenze zu Nachbar B gebaut werden. Es soll Nachbar A als Sichtschutz dienen. Nachbar B verweigert nun die unterschritt, mit der Begründung, sein Grundstück würde Beschattet. Was passiert, wenn A die unterschritt nicht bekommt. Kann A das „Bauvorhaben“ trotzdem durchführen ohne Zustimmung der Nachbarn. Was evtl. noch zu sagen ist.....der Platz auf den das Carport gebaut werden soll liegt, angeblich außerhalb der Bebauungsgrenze.
Zuletzt geändert von zahnihaas am 09.09.2009, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.



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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.09.2009, 09:48

Je nach Bundesland sind weder Bauantrag noch ne Unterschrift für ne Garage oder einen Carport nötig. Selbst wenn regeln die Bauvorschriften und das NAchbarrecht ob man der Nachbarn zustimmen muss.

Muss der Nachbar in Ihrem Bundesland zustimmen, kann er auch ablehnen. Dann wird nicht gebaut. Am besten mal das Bauamt fragen.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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