versetzt gebautes Reihenhaus streichen

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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herlitz
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versetzt gebautes Reihenhaus streichen

Beitrag von herlitz » 12.10.2009, 15:34

A hat ein versetzt gebautes Reihenhaus gekauft welches er nun streichen möchte.
Bautechnisch bedingt ist ein Teil der rechten Aussenmauer, welche optisch eindeutig dem Haus von A zuzuordnen ist, auf dem Grundstück vom Nachbarn B. Rückseitig befindet sich folglich ein Stück Aussenmauer vom Haus B auf dem Grundstück von A.
B verweigert nun A die Zustimmungen zum streichen. -
A hat sich erkundigt beim Ersteller der Wohnanlage der ihm mitteilte das seinerzeit, vor über dreißig jahren bereits gemäß den Kaufverträgen die wechselweise Duldung einer Grenzüberbauung ausdrücklich vereinbart wurde, jedoch keine Unterlagen mehr vorhanden sind.-
das kann A jedoch nicht beweisen und B behauptet gegenteiliges.
B hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage, der Polizei , einem Strafantrag und einer Einstweiliger Verfügung.
Die Gemeinde hält sich raus bei diesen Streitigkeiten und hat A inoffiziell geraten eine Entscheidung zu erzwingen in dem er streicht ohne gesehen zu werden......

Welche Möglichkeiten hat A ?



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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