versetzt gebautes Reihenhaus streichen

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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herlitz
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versetzt gebautes Reihenhaus streichen

Beitrag von herlitz » 12.10.2009, 15:34

A hat ein versetzt gebautes Reihenhaus gekauft welches er nun streichen möchte.
Bautechnisch bedingt ist ein Teil der rechten Aussenmauer, welche optisch eindeutig dem Haus von A zuzuordnen ist, auf dem Grundstück vom Nachbarn B. Rückseitig befindet sich folglich ein Stück Aussenmauer vom Haus B auf dem Grundstück von A.
B verweigert nun A die Zustimmungen zum streichen. -
A hat sich erkundigt beim Ersteller der Wohnanlage der ihm mitteilte das seinerzeit, vor über dreißig jahren bereits gemäß den Kaufverträgen die wechselweise Duldung einer Grenzüberbauung ausdrücklich vereinbart wurde, jedoch keine Unterlagen mehr vorhanden sind.-
das kann A jedoch nicht beweisen und B behauptet gegenteiliges.
B hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage, der Polizei , einem Strafantrag und einer Einstweiliger Verfügung.
Die Gemeinde hält sich raus bei diesen Streitigkeiten und hat A inoffiziell geraten eine Entscheidung zu erzwingen in dem er streicht ohne gesehen zu werden......

Welche Möglichkeiten hat A ?



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Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

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