Bauen, Baugenemigung und Abstände
Moderator: Klaus
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marea
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von marea » 15.10.2009, 11:07
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marea am 19.10.2009, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
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Klaus
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von Klaus » 15.10.2009, 13:49
Eine vorauseilenden Schadenersatz gibt es nicht. Solange nichts nass ist wird man abwarten müssen bis es nass wird.
Schon mal mir reden versucht
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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marea
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von marea » 15.10.2009, 15:38
Nachbar A geht es nicht um Schadensersatz, sondern um Vorsorge.
und mit Nachbar B kann man nicht reden, außerdem seit wochen nicht
mehr da gewesen
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Klaus
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von Klaus » 15.10.2009, 15:42
Vorsorge gibts nicht ?!?
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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