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Gartenhaus an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 05.11.2009, 19:35
von ChrisX
Hallo allerseits,

ich bin neu im Forum und bitte um einen Rat in folgender Sache:

Nachbar B hat ein Gartenhaus (die genaue Größe ist nicht bekannt, es handelt sich aber um nicht um einen Geräteschuppen, sondern ein Holzhaus mit Miniveranda, Glasfenstern etc.) schräg in die Grunstücksecke gebaut, so dass nun die Rückwand des Hauses sowie die hintere Träger einer Seitenwand ca. 10-20 cm von der niedrigen Grunstücksmauer (auf der wiederum ein Gartenzaun steht), die sein Grundstück von dem des Nachbarn A trennt, entfernt steht.

Nachbar A fragt sich nun, ob Nachbar B nicht
a. einen Abstand zur Grundstücksgrenze von 3 m (?) hätte einhalten müssen
b. oder die Einwilligung des Nachbarn A benötigt hätte, um diesen Abstand derart stark zu unterschreiten.

Die Häuse stehen übrigens in Hessen. § 6 der Hessischen Bauordnung hat Nachbar A bereits gefunden, wird aus den vielen dort genannten Alternativen aber nicht ganz schlau. Ist dies ein Fall des Absatz 10 Nr. 4 ? Die Bauart lässt hier jedoch darauf schließen, dass nicht Fährräder o.Ä. untergestellt werden soll, sondern dass die Hütte auch zum Grillen/Feiern Verwendung finden soll.

Für ein paar Ratschläge wäre Nachbar A sehr dankbar.

Verfasst: 05.11.2009, 20:34
von Klaus
Ich kann im hessischen Nachbarrecht nicht zu Abständen aus Gebäuden finden.

Normalerweise gibt es einmal direkte Ansprüche des Nachbarn aus Nachbarrecht die man selber durchsetzen kann. Diese Anspruche verjähren regelmässig nach 5 Jahren. In BW müsste es z.B. 2,5 Abstand halten

Dann gibt es Ansprüche aus Baurecht, die aber nur die Gemeinde durchsetzen kann. Das machen die meist, aber lange nicht immer. Ich würde aber da mal ansetzen vermutlich darf er gar kein Gartenhaus bauen. Einfach das Bauamt anrufen

K.