Einfriedung an und auf der Grenze

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
goerdi
Beiträge: 210
Registriert: 22.06.2008, 20:50

Einfriedung an und auf der Grenze

Beitrag von goerdi » 22.11.2009, 12:58

hallo !

Im dem baugebiet (bayern) sieht der bebauungsplan grundstueckseinfriedungen in Hoehe von Max. 1,20 m vor (entlang oder auf der grenze)
Es gibts zwei aneinander grenzende grundstuecke A und B.
B ist zur bauzeit etwa 30cm hoeher gekommen als das Gelaende urspruenglich bestand. da hat B entlang der grenze das ganze mit laenglicnen Florwallsteinen abgefangen und damit auf A's Grundstueck kein wasser laeuft wenns regnet noch eine 2te reihe daszu gesetzt (von A's seite aus ist das ganze dann 60 cm hoch und von B's eben nur 30 cm.
Jetzt setzte A teils entlang, teils auf der grundstueckgrenze einen Zaun der die 2 reihe der Florwallsteine um mehr als 1,20 m ueberragt.
jetzt die Frage ab welcher Hoehe werden die 1,20 m gerechnet. Auf hoehe der ursprueglichen Niveaus , auf der Hoehe von nachbar B oder auf Hoehe der von B gesetzten Florwallsteine ?

gruss goerdi



Artikel lesen
Nutzungsuntersagung für Nebenwohnungen

Die Coronakrise macht es möglich das die öffentlichen Belangen den überwiegend privaten Interessen überwiegt.

Die Antragsteller, die mit ihrem Erstwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gemeldet sind, wollten sich in der Ferienwohnung im Kreis Ostholstein in Nordfr.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 22.11.2009, 16:04

Vom ursprueglichen Niveaus das sich "AUF" der Grenze ja nicht geändert hat. Für seine "Erhöhung" muss in den meisten Bundeländern Abstände einhalten (Höhe = Abstand). Dann wäre der Zaun bei 60 cm Höhe erst in 60 cm Abstand und den könnte er dann auch 60 cm höher machen als auf der Grenze.

Wäre ja auch sonst sinnlos eine Höhe vorzuschreiben wenn jeder nen Berg baut um das Gesetz zu umgehen

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

goerdi
Beiträge: 210
Registriert: 22.06.2008, 20:50

Beitrag von goerdi » 23.11.2009, 10:11

nee im Bebaungsplan steht expilzit direkt an (sprich neben) oder auf der grenze, wobei bei "auf der grenze" ja zumindest mal gefragt werden sollte...

gruss gerd

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 23.11.2009, 11:27

Ne Grenze ist eine fiktive Linie zwischen zwei Punkten AUF der man nie aber neben die man oder über die ma bauen kann.

Wenn weder das Nachbarrecht regelt wer baut, noch das Baurrecht, noch der Bebauungsplan dann darf jeder. Notfalls steht Zaun an Zaun.
Das man ja neben - in Richtung des Eigenen Grundstücks baut darf jeder seine Farbe wählen.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

goerdi
Beiträge: 210
Registriert: 22.06.2008, 20:50

Beitrag von goerdi » 24.11.2009, 09:54

das mit der fiktiven linie auf der grenz ist mir schon klar... mit "auf der grenze" meine ich quasi halb bei A und halb bie B

gruss goerdi

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 24.11.2009, 11:15

Steht nichts im Nachbarrecht des Bundeslandes kann jeder einen Zaun errichten, jedoch dann auf seinem Grundstück.
Meist ist aber irgendwo ein gemeinsamer vorgeschrieben den wahlweise einer oder beie zahlen.

Ich wäre doch froh wenn der Nachbar nen Taun errichtet, kostet dann doch nichts

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

goerdi
Beiträge: 210
Registriert: 22.06.2008, 20:50

Beitrag von goerdi » 24.11.2009, 17:48

es kommt auch immer drauf an WIE der zaun errichtet wird...
ich denke mal aus Altholz, im Zickzack mit bis zu 50 cm unterschiedlicher Hoehe traef auch nicht gerade deinen geschmack :-)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste