Einfriedung an und auf der Grenze
Moderator: Klaus
Einfriedung an und auf der Grenze
hallo !
Im dem baugebiet (bayern) sieht der bebauungsplan grundstueckseinfriedungen in Hoehe von Max. 1,20 m vor (entlang oder auf der grenze)
Es gibts zwei aneinander grenzende grundstuecke A und B.
B ist zur bauzeit etwa 30cm hoeher gekommen als das Gelaende urspruenglich bestand. da hat B entlang der grenze das ganze mit laenglicnen Florwallsteinen abgefangen und damit auf A's Grundstueck kein wasser laeuft wenns regnet noch eine 2te reihe daszu gesetzt (von A's seite aus ist das ganze dann 60 cm hoch und von B's eben nur 30 cm.
Jetzt setzte A teils entlang, teils auf der grundstueckgrenze einen Zaun der die 2 reihe der Florwallsteine um mehr als 1,20 m ueberragt.
jetzt die Frage ab welcher Hoehe werden die 1,20 m gerechnet. Auf hoehe der ursprueglichen Niveaus , auf der Hoehe von nachbar B oder auf Hoehe der von B gesetzten Florwallsteine ?
gruss goerdi
Im dem baugebiet (bayern) sieht der bebauungsplan grundstueckseinfriedungen in Hoehe von Max. 1,20 m vor (entlang oder auf der grenze)
Es gibts zwei aneinander grenzende grundstuecke A und B.
B ist zur bauzeit etwa 30cm hoeher gekommen als das Gelaende urspruenglich bestand. da hat B entlang der grenze das ganze mit laenglicnen Florwallsteinen abgefangen und damit auf A's Grundstueck kein wasser laeuft wenns regnet noch eine 2te reihe daszu gesetzt (von A's seite aus ist das ganze dann 60 cm hoch und von B's eben nur 30 cm.
Jetzt setzte A teils entlang, teils auf der grundstueckgrenze einen Zaun der die 2 reihe der Florwallsteine um mehr als 1,20 m ueberragt.
jetzt die Frage ab welcher Hoehe werden die 1,20 m gerechnet. Auf hoehe der ursprueglichen Niveaus , auf der Hoehe von nachbar B oder auf Hoehe der von B gesetzten Florwallsteine ?
gruss goerdi
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Parkplatzidioten
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....
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Vom ursprueglichen Niveaus das sich "AUF" der Grenze ja nicht geändert hat. Für seine "Erhöhung" muss in den meisten Bundeländern Abstände einhalten (Höhe = Abstand). Dann wäre der Zaun bei 60 cm Höhe erst in 60 cm Abstand und den könnte er dann auch 60 cm höher machen als auf der Grenze.
Wäre ja auch sonst sinnlos eine Höhe vorzuschreiben wenn jeder nen Berg baut um das Gesetz zu umgehen
K.
Wäre ja auch sonst sinnlos eine Höhe vorzuschreiben wenn jeder nen Berg baut um das Gesetz zu umgehen
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Ne Grenze ist eine fiktive Linie zwischen zwei Punkten AUF der man nie aber neben die man oder über die ma bauen kann.
Wenn weder das Nachbarrecht regelt wer baut, noch das Baurrecht, noch der Bebauungsplan dann darf jeder. Notfalls steht Zaun an Zaun.
Das man ja neben - in Richtung des Eigenen Grundstücks baut darf jeder seine Farbe wählen.
K.
Wenn weder das Nachbarrecht regelt wer baut, noch das Baurrecht, noch der Bebauungsplan dann darf jeder. Notfalls steht Zaun an Zaun.
Das man ja neben - in Richtung des Eigenen Grundstücks baut darf jeder seine Farbe wählen.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Steht nichts im Nachbarrecht des Bundeslandes kann jeder einen Zaun errichten, jedoch dann auf seinem Grundstück.
Meist ist aber irgendwo ein gemeinsamer vorgeschrieben den wahlweise einer oder beie zahlen.
Ich wäre doch froh wenn der Nachbar nen Taun errichtet, kostet dann doch nichts
K.
Meist ist aber irgendwo ein gemeinsamer vorgeschrieben den wahlweise einer oder beie zahlen.
Ich wäre doch froh wenn der Nachbar nen Taun errichtet, kostet dann doch nichts
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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