Hallo,
folgendes Problem:
A hat vor 2 Jahren eine kleines altes Haus (DHH) aus den 50ern gekauft und von innen saniert. Die äußere Optik des Hauses wurde nicht verändert.
Die angrenzende DHH (Haus Nr.2) war vermietet, das nachbarschaftliche Verhältnis von A zu den Mietern gut. Jetzt ist der Besitzer von Haus Nr.2 gestorben, die Mieter sind von dem Erben B auf Eigenbedarf gekündigt worden, mit der Begründung daß B das Haus Nr.2 auf die 1 1/2 fache Quadratmeter-Zahl (von 80 auf 125 qm) ausbauen und selbst beziehen will. B muß also entweder ein komplettes Stockwerk draufbauen oder einen großen Anbau in den Garten setzen.
Darf B das einfach so ? Kriegt er dafür eine Baugenehmigung ? Muß A nicht um sein Einverständnis gefragt werden ?
Das Bundesland ist NRW; ein Bebauungsplan für das Viertel existiert nicht, hier baut jeder so, wie er will.
Vielen Dank für Infos, K.M.
DHH-Umbau - was ist erlaubt ?
Moderator: Klaus
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Nachbar verliert gegen Kinderlärm vor Gericht
Die Kläger leben in einer Mietwohnung genau unter der der Eltern mit den lärmenden Kinden zwischen 11-16 Jahre. Das Miethaus wurde um die 60er Jahre in Massivbauweise erstellt.
Der Kläger bemängelt laute Geräusche, die in ihrer Wohnung zu rohen sind, Di.....
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Wenn keine was sagt bleiben die Schwarzbauten bis es einen mal stört.Das Bundesland ist NRW; ein Bebauungsplan für das Viertel existiert nicht, hier baut jeder so, wie er will.
Es gelten die Bebauungsrichtlichene des Bundesland und natürlich das Nachberrecht für NRW.
Für ein weiteres Stockwerkt müsste man bei einem Doppelhaus den Nachbarn fragen, denn sonst wären 2 Meter Abstand nötig, das selbe gilt für den Gartenanbau.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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