Anbau an DHH

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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marea
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Anbau an DHH

Beitrag von marea » 01.02.2010, 13:29

Nachbar A, hat an seiner Hälfte vor ca. 50 Jahren einen Anbau auf Grundstücksgrenze errichten lassen. Neuer Nachbar B möchte ebenfalls Anbauen. Nachbar A verweigert seine Unterschrift auf dem Bauantrag, da
Abstandsflächen überschritten werden sollten.
Nachbar B hat nun einen Roten Punkt im Fenster. Was soll Nachbar A
nun tun?



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KS

Der richtige Maß ist oft ein geben und nehmen.

Denn gerne folgt die Rache auf die durch zechte Nacht mit einem Rasenmäher zu erlaubten Zeiten morgens um 7 Uhr. Der Unterschied ist das dieser Lärm durchaus erlaubt ist, auch wenn andere da gerne noch schlafen......

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.02.2010, 14:22

Was würden denn A gerne tun.

Bauanträge entscheidet die Baubehörde nach deren Vorschriften. Was immer der da tatsächlich beantragt haben mag und was genau genemigt wurde.

Ein Unterschrift des Nachbarn ist nicht wirklich nötig.

Eigene Ansprüche aus Nachbarrecht kann man vor Gericht aber selber durchsetzen. Wenn man denkt welche zu haben. Dazu muss A leider warten was tatsächlich gebaut wird.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

marea
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Beitrag von marea » 01.02.2010, 14:49

Hat Nachbar A das Recht bei der Baubehörder Einsicht in
die Baupläne zu nehmen?
Es ging hauptsächlich um Dachterrasse auf den noch nicht
erstellten zweiestöckigem Anbau mit sehr großer Gaube ohne
Einhaltung der Abstandsflächen.
Danke

Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.02.2010, 14:52

Sicher kann man den Bauantrag einsehen. Aber wie gesagt bekomm ich auch für nen Balkon am Brandenburger Tor einen Bauantrag. Das sagt nicht über Nachbarrechte oder Besitzverhältnisse. Evtl. muss man selber klagen.

Klaus
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marea
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Beitrag von marea » 01.02.2010, 14:58

Erst einmal DANKE

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