Schwarzbau

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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Klaus
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Schwarzbau

Beitrag von Klaus » 28.05.2007, 12:15

Wie wird A den Schwarzbau eines B Nachbarn los

Nachrecht greift nicht, da zu weit von Grenze weg.

Bauamt hat bereits eine Verfügung erlassen darauf wurde das "Dach" entfernt und ein halbes Jahr später wieder durch eine Plane aufgebaut. Nun steht die Überdachung als Planenbau.

Bauamt tut nichts, erklärt aber bei jeder Nachfrag jetzt was zu machen.

Das ganze dauert bereits 3 Jahre

Klaus



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Rainer
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Beitrag von Rainer » 28.05.2007, 12:32

Gar nicht !! Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass sämtliche Schwarzbauten entfernt werden. Ausnahme: die eigenen Interessen werden beeinträchtigt (z.B. § 1004 BGB)

taxus
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Re: Schwarzbau

Beitrag von taxus » 03.07.2007, 00:14

Klaus hat geschrieben:Wie wird A den Schwarzbau eines B Nachbarn los
Nachrecht greift nicht, da zu weit von Grenze weg.
Ich denke wenn A 'schwarz' baut und dieser Schwarzbau unter genehmigungspflichtig fällt, jedoch sämtliche Abstandsflächen zu Grundstück B nicht überschritten worden sind,
dann wird das Bauamt maximal einen Baustopp und eine 'Strafe' ordungshalber erheben.
Auf Entfernung des Schwarzbaues kann man da schlecht gehen.

Sonst würde ja ... - angenommen A hat 1ha quadratisches Grundstück und will mittig darauf ein 0815-genehmigungspflichtiges-EF-Haus bauen ... dem müsste Nachbar B (unabhängig von Abstandsflächen) zustimmen,
wenn A & B sich also nicht grün sind, dürfte ja sonst A niemals ein Haus bauen, auch wenn es 20m von B's Grenze steht.

Wenn B allerdings weiss, dass A seine Hütte schwarz baut, kann er dies dem Bauamt anzeigen und A muss eine Strafe zahlen.
B hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Rohbau entfernt werden muss, da es B einfach nix angeht;-)
A wird das Recht eingeräumt innerhalb des Baustopps seinen Rohbau zu sichern, mittels Planen etc., also ansich normal.
Seltsam nur, warum seit 3 Jahren Baustopp?
Normal zahlt A eine Strafe und weiter gehts ...

Es soll schon Bauten gegeben haben, da waren im Gegensatz zwecks Fertigstellung und Mieteinnahmen und den Verlusten aus Verzug wesentlich geringer, als die Strafe wegen Schwarzbau oder (verfrühten) Bauens ohne Baugenehmigung.

Nachbarschaftliche 'Zustimmungen' sind i.d.R. nur dann erforderlich,
wenn es:

a) um Grenzbebauungen geht
b) Abstandsflächen unterschritten werden (1xH / 0,5xH / 0,25xH je nach Gebiet) jedoch min. 3m

B hat also A lediglich das Leben schwer gemacht, aber nicht unmöglich;-)

lg taxus

Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.07.2007, 07:01

Es geht um eine Überdachung von A zwischen Haus und Scheune. Die wurde erst mit Plastikdach gebaut. Nach Bauverbot und Bussgeld , teilweise abgebaut und danach mit Planen wieder eingedeckt. Vorher sah es zwar auch nichts chön aus aber jetzt mit Planen gleicht das einem Zeltlager.
Nun plötzlich macht das Bauamt nichts mehr.

Klaus

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