bräuchte mal eine übersetzung

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.04.2010, 11:54

Ich würde eher nach einen Architekten oder Baugutachter suchen der erklärt was Tatsache ist. Der Anwalt klagt auch dann wenn sein Mandant behauptet das er beurteilen kann das es seine Wand ist.
Der Richter will dann schon Beweise.

Aber das haben wir doch jetzt alles durch.

K.
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herlitz
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Beitrag von herlitz » 22.04.2010, 10:10

war nun beim Fachanwalt - der meinte mein Gegner hat Recht...verstehen kann ich das nicht...er hat mir versucht die Sachlage zu erklären aber vermutlich bin ich zu blöd so etwas zu verstehen - wer denkt sich nur so etwas aus ?

andy
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Beitrag von andy » 22.04.2010, 18:26

Somit 2:0 für den Nachbarn.

Normalerweise haben ein Anwalt eine Meinung, zwei Anwälte zwei Meinungen, drei Anwälte drei Meinungen, etc., zumeist jedoch die gleiche wie ihr Mandant - damit verdient man dann Geld.
Der Richter lässt sich dann vom Gutachter erst einmal erklären was das überhaupt für eine Wand ist. Dann gewinnt der den Prozess, der die am ehesten passende Meinung hat oder man vergleicht sich.
... wer denkt sich nur so etwas aus ?
Unser Gesetzgeber ?
Und wenn der sich nicht klar genug ausgedrückt hat, versuchen die Richter das Beste daraus zu machen :-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.04.2010, 18:47

Das ganze ist doch eher erst man eine technische Frage im Baurecht.
Sachverständiger für Hausbau, der feststellt ob Grenzwand, Außenwand oder was sonst

Dann evtl. eine für den Vermesser der die Grenze feststellt.

Erst dann eine Rechtliche.

Der Anwalt hat sich das angehört was schon hier steht. Dann sich das Theater vorgestellt das "herlitz" aufgrund der bösen Gesetze machen wird und der untauglichen Erklärungen die beigebracht werden.

Nimmt man dazu den geringen Streitwert - hatte der einfach keine Lust. Denn der Richter quittiert so nervende Fälle, mit geringen Streitwerten die wenig Gewinn für die Anwälte bringen.

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