Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Nachbar_28
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Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Nachbar_28 » 19.08.2014, 12:21

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Geh- Fahr- und Leitungsrecht, die ich in anderen Beiträgen leider nicht ausreichend beantwortet gefunden habe. Zum Sachverhalt: A ist Besitzer eines vorderen Grundstücks und B der Hinterlieger. B gelangt über ein grundbuchrechtlich gesichertes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu seinem Grundstück. Die Zuwegung liegt zum Teil auf dem Grundstücks des A, ist mit einem Zaun vom übrigen Grundstück des A abgegrenzt, mit einem Poller vor dem Befahren Unbefugter gesichert und wir durch A nicht genutzt. Bislang ist das Grundstück des B nicht bebaut, was aber demnächst passieren soll. A hat nun Sorge, dass im Zuge der Bauarbeiten Schäden an seiner Zaunanlage, die sich direkt neben der Zuwegung befindet, entstehen, da der Weg sehr schmal ist und es bereits Schäden beim Ein-/Ausfahren in die Zuwegung gegeben hat. A ist grundsätzlich klar, dass B für Schäden, die sich aus seiner Bautätigkeit ergeben, haftet. Fraglich ist, wie A etwaige Schäden dem B nachweisen kann, da A nicht den ganzen Tag die Zufahrt beaufsichtigen kann (und im Zweifel B auch nicht). Zudem gibt es einen weiteren Hinterlieger, so dass Schäden grundsätzlich auch durch diesen verursacht werden können.

Kann A von B verlangen, dass dieser den Poller nur zum Befahren der Baufahrzeuge öffnet und ansonsten verschlossen hält, um den Kreis der in Frage kommenden Schädiger einzugrenzen und zudem die Namen/Adressen notiert und herausgibt?
Kann A von B verlangen, dass ihm die Bautätigkeiten angezeigt werden?
Leitet sich aus dem im Grundbuch nicht näher spezifizierten Geh-,Fahr- und Leitungsrecht unmittelbar die Erlaubnis des Befahrens mit schwerem Gerät her und kann A dies ggf. einschränken?
Darf A aus Nachweisgründen, befristet auf die Zeit der Bautätigkeit, eine Kamera installieren, die nur seinen Zaunbereich - nicht die ganze Zuwegung - aufnimmt?
Ist es zutreffend, dass B tatsächlich für Schäden haftet, oder muss A seine Ansprüche gegenüber Dritten selbst durchsetzen?
Welche weiteren Möglichkeiten hätte A ggf. noch?

Vorab vielen Dank für die Hilfe.



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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Klaus » 19.08.2014, 12:49

B, die Bewohner und Besucher (die was zum Haushalt bringen) dürfen den Weg jederzeit nutzen.
A kann ein Tor errichten das nach jeder Durchfahrt wieder verschlossen wird

Ansonst haftet der der was kaputt macht. Natürlich muss man das dem Täter auch beweisen.

Eine Kamera kann er so aufstellen das die nur das Grundstück hinter dem Zaun filmt, was dann natürlich wenig bringt.

Ich würde den Zaun abbauen oder evtl. mit Baubrettern schützen. Oder die Kamera "heimlich" installieren. Im Schadensfall dann aber nur Bilder als Beweis vorzeigen.
da der Weg sehr schmal ist
Warum ist er denn sehr schmal, ist das im Grundbuch denn vermerkt

Auch müsste man prüfen ob das Wegerecht die Nutzung als "Baustrasse" beeinhaltet, bzw ob das Wegerecht zu nutzung für ein Haus eingetragen wurde. Denn einer Ausweitung von Wiese nach Wohnhaus muss man nicht zwingen hinnehmen.

Taktisch kann man per einstweiliger Verfügung das zweite Baufahrzeug aussperren, dann verhandeln. Denn wenn der Bau durch klagen gebremst wird, geht das schnell ins Geld. Nur Freunde macht man sich damit nicht

Klaus
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Nachbar_28
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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Nachbar_28 » 19.08.2014, 13:29

Hallo Klaus,

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Das mit dem Zaun abbauen geht nicht so einfach, da die Einfahrt des A mit einem festen Tor gesichert ist und Pfeiler etc. einbetoniert sind, leider. Genau deshalb sorgt sich A, da eine Reparatur mit einem bloßen Neukauf nicht abgedeckt ist, sondern aufwändige Arbeiten anstehen würden. Zudem hat A neben der Zuwegung ein Carport, dass bei Unachtsamkeit u.U. gerammt werden könnte. A zieht aber tatsächlich in Erwägung seinen Zaun mit Rot-weiß-Band o.Ä. zumindest sichtbar zu machen.

Das GFL-Recht ist mit 3,20 m im Grundbuch gesichert, diese Breite stellt A auch uneingeschränkt zur Verfügung. Die Nutzung der Zuwegung als Baustraße ist explizit so nicht fixiert. Als der Notarvertrag unterschrieben wurde, war A allerdings schon klar, dass B evtl. irgendwann mal bauen wird. Allerdings hat B zuvor immer behauptet, dass Grundstück nur als "Abstandshalter" gekauft zu haben, da B bereits neben A wohnt und die Teilfläche hinter A nur noch dazu genommen hat, um eine Bebauung durch einen Dritten zu verhindern. Kann diese Aussage weiterhelfen? Ich würde dir den Notarvertrag bei Interesse auch zur Verfügung stellen, weiß aber nicht, ob und wie A das hochgeladen bekommt.

Gruß


PS: Um ein Verhindern und Stänkern geht es A weniger, weshalb er die "taktischen Maßnahmen" eher nicht in Erwägung zieht. Das Verhältnis zu B ist (noch) relativ gut. Außerdem hat A auch keine Rechtsschutz, die evtl. einspringen könnte.

Klaus
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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Klaus » 19.08.2014, 14:01

Außerdem hat A auch keine Rechtsschutz, die evtl. einspringen könnte.
Bei was soll die einspringen. Wenn man im Recht ist zahlt der Gegner.

Ich sehe keine Möglichkeit sein Eigentum zu schützen, ausser man steht daneben. Ich würde die heimliche Kamera bevorzugen. Die Überwachung ist zwar verboten, jedoch nicht die verwendung des Videos als Beweis bei Sachschäden.
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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Nachbar_28 » 20.08.2014, 05:57

Hallo Klaus,

vielen Dank noch einmal für deine Ausführungen. A wird nun wohl eine Videoüberwachung kaufen, um im Fall des Falles einen Nachweis zu haben. Ich hatte gelesen, dass du selbst eine Kamera nutzt. Kannst du A etwas empfehlen, da es nach ersten Recherchen kaum Kameras gibt die mehrere Tage am Stück aufzeichnen können und A zu Beginn der Bauarbeiten wahrscheinlich vereist sein wird?

Wegen der Rechtsschutz: A hätte bei der Durchführung von "taktischen Maßnahmen" nur Sorge, dass das im konkreten Einzelfall nicht zulässig ist, und A deshalb u. U. trotzdem zahlungspflichtig werden könnte. Ein Beispiel: Nach Einschätzung von A wird es kaum möglich sein, das neue Haus zu errichten, ohne dafür Baufahrzeuge auf der Zuwegung stehen zu lassen, da das hintere Grundstück nicht ausreichend Platz dafür bietet (z.B. Kran für Deckenplatten, Betonsilo etc.). Gibt es in diesen besonderen Fällen eine "notweise" weitere Auslegung der Begriffe Gehen, Fahren und Leiten? Wenn die Begriffe feststehend sein sollten, heißt das, dass B sein Haus nur mit sehr viel Zusatzaufwand errichten wird können.

Gruß

Klaus
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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Klaus » 20.08.2014, 07:29

Es gibt das Hammer und Leiterschlagrecht mit dem man auch Nachbars Grundstücke nutzen kann.

Ich hab zwar eine Kamera zeichne aber schon lange nicht mehr auf.

Ich würde eine WLAN Kamera kaufen und an einen PC schliessen. Eine mit Bewegungsmelder, damit nicht zu viel aufgezeichnet wird. Jedoch sind die sämlich Sch.... und wenn man Pech hat verdeckt dann nach 2 Tagen eine Spinne die Sicht.

Das Problem ist wie mit den Bäumen an einer Baustelle: Hinterher sind Sie kaputt egal was man gemacht hat.
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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Nachbar_28 » 20.08.2014, 09:51

Tja, mit dem Hammerschlag- und Leitungsrecht ist dann wohl die letzte Option ausgehebelt, Druck gegenüber B aufzubauen. B kann sich immer auf die Postion zurückziehen und behaupten, dass er sonst nicht sein Haus errichten kann und ich muss das dulden.

Also, A wartet ab was passiert.

Gruß

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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht

Beitrag von Balk » 25.04.2016, 10:13

Wenn es sich um die Videoüberwachung handelt, da glaube ich, dass es die beste Lösung ist, im, sich da selbst nicht nur von Nachbar sondern auch als von den Einbrechern zu sichern. Bei uns ist das Haus rund herum videoüberwacht, klar muss man gewisse Dinge beachten und an manchen stellen von Gesetz her können nicht gefilmt werden z. B. Grundstück des Nachbarn oder den Gehsteig. Grundsätzlich ist es so, dass man immer Beweisaufnahmen für die Polizei haben, muss aber auf der anderen Hand ist es so, dass Filmen von Nachbarn verboten ist. Deswegen ich hab meinem Haus Alarmanlage und Videoüberwachung installiert und mein Grundstück ist einwenig sicherer.

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